20.06.2013 - 11 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 915 - Seffenter W...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

(Frau Schlick erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teil.)

 

Frau Ohlmann erläutert die Vorlage der Verwaltung und stellt die beabsichtigten Änderungen vor.

 

Für die Fraktion der Grünen legt Herr Rau dar, dass man den meisten der vorgestellten Änderungsvorschläge zustimmen könne. Allerdings lege man Wert darauf, dass bestimmte Kernpunkte aus dem Masterplan für dieses Gebiet auch weiterhin Beachtung fänden, beispielsweise sei es immer Ziel gewesen, die Stellplätze mit einem Grünstreifen zum Boulevard hin abzuschirmen. Die jetzige Formulierung bleibe völlig unbestimmt. Seine Fraktion beantrage, hier eine Festlegung zu treffen und eine Breite von mindestens 1 m zu fordern. Nicht zustimmen wolle man der Veränderung der Baufelder für die Solitäre. Weiche man von der ursprünglich vorgesehenen quadratischen Grundform ab, werfe man einen der gestalterischen Grundgedanken über Bord, dazu bestehe aus seiner Sicht keine Notwendigkeit. Man bitte darum, diese Punkte getrennt abstimmen zu lassen.

 

Für die SPD-Fraktion äußert Herr Plum Verständnis dafür, dass sich in einem derart komplexen Projekt während der Realisierungsphase die Notwendigkeit zur Anpassung des Bebauungsplans zeige. Dementsprechend könne man auch die meisten Änderungen akzeptieren, wenn auch teilweise nur schweren Herzens. Nicht einverstanden sei man jedoch damit, dass die gemeinsamen Parkgaragen nun in den Sondergebieten SO1 und SO2 zulässig sein sollen, hier beantrage man, die Zulässigkeit in SO2 zu streichen. Nicht ersichtlich sei für ihn, wie die Pflege der Grünflächen geplant sei, dies müsse bis zum Satzungsbeschluss in einem Erschließungsvertrag geregelt sein.

 

Für die CDU-Fraktion sieht Herr Gilson die Notwendigkeit, in den Schriftlichen Festsetzungen die Formulierung zur Zulässigkeit von Cluster übergreifenden Parkgaragen klarer zu fassen. Es sei ausdrücklicher Wunsch des Ausschusses gewesen, dass nur jeweils 2 nebeneinander liegende Cluster gemeinsam betrachtet werden könnten. Auch er sei der Meinung, dass die Frage der Grünpflege vertraglich geregelt werden müsse, zudem müssten mit dem BLB grundsätzliche Vereinbarungen getroffen werden, dass die Abstimmung bei der Anlage von Grünflächen und auch bei der Realisierung anderer Vorhaben zukünftig im Vorfeld zu erfolgen habe. Ansonsten könne man den übrigen Änderungen wie von der Verwaltung vorgeschlagen zustimmen.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer und die Herren Rau, Plum, Müller, Gilson, Servos und Eckert sowie seitens der Verwaltung Frau Nacken, Frau Ohlmann und Herr Larosch beteiligen, lässt der Vorsitzende über die vorgebrachten Änderungsanträge und Anregungen abstimmen:

 

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Der Ausschuss beschließt, dass

-das abschirmende Grün zwischen Verkehrsfläche und Stellplätzen mindestens 1 m breit sein soll (einstimmig).

-    die Vergrößerung der überbaubaren Flächen für die Solitäre abgelehnt und wieder auf die               ursprünglich vorgesehene quadratische Grundform zurück genommen wird (einstimmig).

-    gemeinsame Parkgaragen nur in jeweils 2 nebeneinander benachbarten Clustern zulässig sein               sollen (einstimmig).

-die Pflege der Grünflächen in dem abzuschließenden Erschließungsvertrag zu regeln ist und die               Verwaltung darüber hinaus beauftragt wird, mit dem BLB Vereinbarungen über das zukünftige               Verfahren zur Abstimmung zu treffen (einstimmig).

Der Antrag der SPD-Fraktion, die Zulässigkeit von Parkgaragen im Sondergebiet SO2 zu streichen, wird bei 6 Ja- Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 7 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) - in der vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Einzelbeschlüsse.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage