03.07.2013 - 2 Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zu dem Erfordernis der einzurichtenden Stellen für das Kommunale Integrationszentrum entwickelt sich ein reger Meinungsaustausch. Zur Diskussion steht die Einrichtung von insgesamt 2,5 Stellen

(1 Stelle als Abteilungsleitung und 1,5 Stellen für Sachbearbeitung bzw. Assistenz).

Frau Griepentrog führt aus, dass sie das für das Kommunale Integrationszentrum bereits vorhandene Potenzial von 10,5 Stellen als ausreichend erachtet und somit auf die Einrichtung von weiteren Stellen verzichtet werden kann. Herr Büchel schlägt vor, die vorgesehene Abteilungsleiterstelle intern zu besetzen und lediglich 1,5 Stellen für Sachbearbeitung bzw. Assistenz einzurichten. Herr Herforth befürwortet ebenfalls die interne Besetzung der Abteilungsleiterstelle sowie die Einrichtung von 1,5 Stellen. Im Übrigen macht er darauf aufmerksam, dass sobald eine vorhandene Teamleitung im Rahmen einer internen Besetzung auf die Stelle der Abteilungsleitung wechselt, sich zwangsläufig eine neue Vakanz ergibt. Insofern sieht Herr Herforth das Erfordernis von zusätzlich 1,5 Stellen.

Frau Begolli beantragt die Einrichtung von 2,5 Stellen.

 

Zusätzlich bittet Frau Griepentrog um Klärung, wie die in der Verwaltungsvorlage umschriebene „sukzessive Belegung“ innerhalb des Gebäudes Nadelfabrik zu verstehen sei. Die Verwaltung sagt zu, die gewünschten Informationen zu liefern.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss fasst einen einstimmigen Beschluss zur Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums - siehe Punkt a).

 

Der von Frau Begolli gewünschte Beschlussvorschlag zur Einrichtung von 2,5 Stellen wird bei einer Zustimmung abgelehnt.

 

Zur Einrichtung von 1,5 Stellen ergeht bei drei Enthaltungen der folgende Beschluss - siehe Punkt b).

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen

a) die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums wie dargestellt zu beschließen

b) die Einrichtung der in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen zusätzlichen 1,5 Planstellen im FB 50

    im Stellenplan 2014 vorzusehen.

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Anlagen zur Vorlage