03.07.2013 - 9 Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Piro...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 828 Teil B zur Kenntnis.

 

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, den Bebauungsplan sowie die Schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Festsetzung von Lärmpegelbereichen
  • Festsetzung von Schalldämmmaßen gemäß DIN 4109
  • Aktualisierung der Abstandsliste

 

Zudem beschließt er, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat beschließt, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 828 – Gewerbegebiet Camp Pirotte – Teil B für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckenerstraße und Vennbahnweg in der vorgelegten Fassung gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

 

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Anlagen zur Vorlage