30.06.2005 - 7 Bebauungsplan Nr. 865 - Soerser Weg - A) Berich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : A 61/20 // Dez. III
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 30.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Kriesel teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt sei. Im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung habe die betroffene Grundstückseigentümerin der letzten Änderung der Festsetzungen zugestimmt.
Für die SPD-Fraktion vertritt Herr Plum die Auffassung, dass man nach einer schwierigen Abwägung und einer nochmaligen Nachbesserung im Sinne der Anwohner nun zu einem vernünftigen Kompromiss gefunden habe, daher werde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.
Für die CDU-Fraktion stimmt Herr Finkeldei Herrn Plum zu, bittet jedoch darum, im Beschluss unter dem neuen Punkt 2.2 der schriftlichen Festsetzungen hinter „Die Höhenlage der Oberkante der Rohdecke des 1. Vollgeschosses…“ zur Klarstellung den Begriff „(Erdgeschossfußboden)“ einzufügen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung
über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4a (3) in
Anwendung des § 13(2) BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern und zu ergänzen:
- Änderung der Firsthöhe des Baufensters Soerser
Weg 63 von 175,80m üNN auf 177,00m üNN
- Wegfall
von Punkt 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:
„Ausnahmsweise
kann im Einzelfall eine Abweichung der festgesetzten Gebäudehöhen von 0,5m
zugelassen werden, wenn dadurch eine bessere Anpassung an das Gelände erreicht
wird und dies durch einen Geländeschnitt nachgewiesen wird.“
- Aufnahme
der zeichnerischen Festsetzung I+D
- Hinzufügen
des neuen Punktes 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:
„Die
Höhenlage der Oberkante der
Rohdecke des 1. Vollgeschosses (Erdgeschossfußboden) darf 166,70 m über NN
nicht überschreiten.“
- Hinzufügen
des neuen Punktes 2.3 der schriftlichen Festsetzungen:
„Das
Dachgeschoss kann unter Ausnutzung der zulässigen Drempelhöhe ein Vollgeschoss
werden.“
- Hinzufügen
des neuen Punktes 4.1 der schriftlichen Festsetzungen:
„Die
Gesamtlänge der Dachaufbauten darf an jeder Seite des Gebäudes nicht mehr als
2/3 der Firstlänge betragen.“
und die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die
Stellungnahme der Trägers öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen.
Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr.
865 - Soerser Weg -
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
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