03.07.2013 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 942 - Veltm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Hörmann nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Ratsherr Plum, SPD-Fraktion, erklärt Bezug nehmend auf das lange und intensive, aber erfolgreiche Abstimmungsverfahren zum Bebauungsplan Krugenofen hinsichtlich des Bestandsschutzes alter Strukturen, dass es hier trotz des gleichen Bemühens leider nicht ganz so erfolgreich gelinge, sämtliche Widersprüche zu beseitigen, was hauptsächlich in der Struktur des Gesamtgebietes begründet liege.

Bei der Abwägung hinsichtlich der Frage, ob man noch zehn Stellplätze zu installieren gedenke, gehe die Schaffung des dringend notwendigen studentischen Wohnraums definitiv vor. Aus diesem Grunde werde die SPD-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung folgen und bitte die anderen Fraktionen, dem Beschlussvorschlag ebenfalls zu folgen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 942 sowie den als Anlage beigefügten Durchführungsvertrag zur Kenntnis.

 

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebau­ungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Verschiebung der Flächenbegrenzung zur Begrenzung der Gebäudehöhe im Bereich des Kindergartens/Pfarrheimes.

 

Außerdem beschließt er, nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 942 - Veltmanplatz / Kreuzherrenstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Veltmanplatz, Kreuzherrenstraße und Kirche/Pfarramt/Kindertagesstätte Heilig-Kreuz in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

 

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Anlagen zur Vorlage