22.06.2005 - 9 Bebauungsplan Nr.713 C - Strangenhäuschen -hier...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Planvorhaben beklagt Herr Starmanns die Zustände in der Straße Strangenhäuschen. Er bittet die Verwaltung, hier ggf. bestehende Verstöße gegen Verordnungen oder vorliegende Auflagen für die Grundstücksnutzung zu untersuchen und zu ahnden. Hierzu legt er für die CDU-Fraktion einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor.

Darüber hinaus regt er an, für die Flächen der Bebauungspläne 713 A und B ebenfalls einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, der sich mit den Vorgaben für den Plan 713 C deckt.

 

Hierzu und auf Anfrage von Frau Deloie und Herrn Schulz erläutert Herr Wingenfeld, dass im Gegensatz zu den Pläne 713 A und B für den Bebauungsplan Nr. 713 C ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht mehr vorliege und aktuell ein Handlungsbedarf für eine Verbesserung der Steuerung der hier entstehenden Infrastruktur bestehe. Die Ergebnisse bei der Bauleitplanung für den Bereich des Planes 713 C würden ebenso in die Betrachtung für Planung der Flächen für den 713 A und B einfließen.

 

Nach kurzer Diskussion faßt die Bezirksvertretung folgenden

 

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Beschluss: (einstimmig)

 

1.         Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuß zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eins Bebauungsplanes zur Sicherung des Gewerbegebietes und zur Steuerung des Einzelhandels für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen - Haaren zu beschließen.

 

2.         Zudem wird die Verwaltung beauftragt, in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung einen umfangreichen Bericht vorzulegen, der sich aus bauordnungsrechtlicher, ordnungsbehördlicher und straßenverkehrsrechtlicher Sicht mit der Entwicklung der Gewerbeansiedlung auf der Straße „Stran­genhäuschen“ befaßt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage