27.06.2013 - 8 Aachen-Pass - Änderung der Richtlinien

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Herr Emonts erläutert, dass die Ausstellung des Aachen-Passes an die Rundfunkgebührenbefreiung geknüpft war. Durch die Änderung der Regelungen zur Rundfunkgebührenbefreiung durch den am 01.01.2013 in Kraft getretenen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 13.12.2011 ist seit dem 01.01.2013 für einen gewissen Personenkreis der Anspruch auf Ausstellung des Aachen-Passes entfallen. Durch die Änderung der Richtlinie wird der Anspruch dieses Personenkreises weiter sichergestellt.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Richtlinien für die Ausstellung des Aachen-Passes in der vorgelegten Fassung zu beschließen.