22.06.2005 - 6 Bebauungsplan Nr. 865 - Soerser Weg - A) Berich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Krücken erläuterte kurz die Vorlage und wies insbesondere drauf hin, dass die Verwaltung aufgrund der Anregungen aus der Bürgerbeteiligung und des Beschlusses der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 20.04.2005 weitere Festsetzungen bezüglich der Geschossigkeit, der Höhenlage und der Dachaufbauten vorschlage und stellte diese anhand eines Planes vor.

 

Für die CDU-Fraktion vertrat Bezirksvertreter Mattes die Auffassung, dass durch die vorgeschlagenen Festssetzungen den Wünschen der BürgerInnen und der Bezirksvertretung noch klarer Rechnung getragen würde, und signalisierte Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nahm einstimmig den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfahl dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4a(3) in Anwendung des § 13(2) BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern und zu ergänzen:

 

- Änderung der Firsthöhe des Baufensters Soerser Weg 63 von 175,80m üNN auf 177,00m üNN

-            Wegfall von Punkt 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:

            „Ausnahmsweise kann im Einzelfall eine Abweichung der festgesetzten Gebäudehöhen von 0,5m zugelassen werden, wenn dadurch eine bessere Anpassung an das Gelände erreicht wird und dies durch einen Geländeschnitt nachgewiesen wird.“

-            Aufnahme der zeichnerischen Festsetzung I+D

-            Hinzufügen des neuen Punktes 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:

            „Die Höhenlage der Oberkante  der Rohdecke des 1. Vollgeschosses darf 166,70 m über NN nicht überschreiten.“

-            Hinzufügen des neuen Punktes 2.3 der schriftlichen Festsetzungen:

            „Das Dachgeschoss kann unter Ausnutzung der zulässigen Drempelhöhe ein Vollgeschoss werden.“  

-            Hinzufügen des neuen Punktes 4.1 der schriftlichen Festsetzungen:

            „Die Gesamtlänge der Dachaufbauten darf an jeder Seite des Gebäudes nicht mehr als 2/3 der Firstlänge betragen.“      

und die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahme des Trägers öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 865 - Soerser Weg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage