22.06.2005 - 6 Bebauungsplan Nr. 865 - Soerser Weg - A) Berich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser : A 61/20 // Dez. IIIDie Unterlagen werden kurzfristig nachgereicht.
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Mi., 22.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Krücken erläuterte kurz die Vorlage und wies insbesondere drauf hin, dass die Verwaltung aufgrund der Anregungen aus der Bürgerbeteiligung und des Beschlusses der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 20.04.2005 weitere Festsetzungen bezüglich der Geschossigkeit, der Höhenlage und der Dachaufbauten vorschlage und stellte diese anhand eines Planes vor.
Für die CDU-Fraktion vertrat Bezirksvertreter Mattes die Auffassung, dass durch die vorgeschlagenen Festssetzungen den Wünschen der BürgerInnen und der Bezirksvertretung noch klarer Rechnung getragen würde, und signalisierte Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nahm einstimmig
den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfahl dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4a(3) in
Anwendung des § 13(2) BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern und zu ergänzen:
- Änderung der Firsthöhe des Baufensters Soerser
Weg 63 von 175,80m üNN auf 177,00m üNN
- Wegfall
von Punkt 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:
„Ausnahmsweise
kann im Einzelfall eine Abweichung der festgesetzten Gebäudehöhen von 0,5m
zugelassen werden, wenn dadurch eine bessere Anpassung an das Gelände erreicht
wird und dies durch einen Geländeschnitt nachgewiesen wird.“
- Aufnahme
der zeichnerischen Festsetzung I+D
- Hinzufügen
des neuen Punktes 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:
„Die
Höhenlage der Oberkante der
Rohdecke des 1. Vollgeschosses darf 166,70 m über NN nicht überschreiten.“
- Hinzufügen
des neuen Punktes 2.3 der schriftlichen Festsetzungen:
„Das
Dachgeschoss kann unter Ausnutzung der zulässigen Drempelhöhe ein Vollgeschoss
werden.“
- Hinzufügen
des neuen Punktes 4.1 der schriftlichen Festsetzungen:
„Die
Gesamtlänge der Dachaufbauten darf an jeder Seite des Gebäudes nicht mehr als
2/3 der Firstlänge betragen.“
und die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die
Stellungnahme des Trägers öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen.
Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie dem Rat, den so
geänderten Bebauungsplan Nr. 865 - Soerser Weg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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