21.06.2005 - 7 Einschränkung der Parkerlaubnis im BereichNeuen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser : A 61/30//Dez. III
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 21.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratung
Frau Meinecke erläutert die Verwaltungsvorlage.
Herr Verheyen (CDU) erklärt, dass der Verkehrsfluß auf
der Neuenhofstraße unbedingt
und unvermindert erhalten
bleiben muß. Er fragt sich,
wo sollen die LKW`s in
einem Gewerbegebiet parken, wo kann man Freiflächen anbieten? Es biete sich
seiner Meinung nach an, diese
Parkgelegenheiten in der Kellershaustraße anzubieten bzw. auch
auszuweisen. Kurzzeitiges Parken sollte im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd für
LKW´s weiterhin möglich sein.
Herr Beckers (SPD) begrüßt den Vorschlag der Verwaltung und findet diesen auch vernünftig. Er hat mit der Fa. Babor Kontakt aufgenommen, kann aber nicht erkennen, dass an dieser Stelle bzw. in diesem Bereich jetzt ein derartiges Verbot ausgesprochen werden muß. Einen massiven Parkdruck kann er nicht ausmachen, zumal die vorhandenen Parkstreifen mit 2,50 m breit genug für parkende LKW´s sind.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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475,6 kB
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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