26.09.2013 - 3 Einrichtung eines Aufenthaltsangebots für obdac...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die Fraktion Grüne verteilt vor der Beratung einen geänderten Beschlussvorschlag (Anlage 1) 

 

Frau Dr. Lassay erläutert zum einen das Problem, dass sich die städtische Bevölkerung durch die im öffentlichen Raum Alkohol konsumierenden Personen belästigt fühlt und teilweise verängstigt ist, zum anderen das Problem, dass die Zielpersonen durch die bereits bestehenden Angebote nicht ausreichend erreicht werden. Zweck des von der Fraktion Grüne angestrebten Aufenthalts- und Beratungsangebotes soll die Bereitstellung eines niederschwelligen Hilfsangebotes für Alkohol konsumierende Personen in Räumlichkeiten sein, in denen, im Gegensatz zu den bereits existierenden Hilfsangeboten, der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke erlaubt sein soll. Frau Dr. Lassay trägt vor, dass die Verwaltung die Erfahrungen aus anderen Städten nicht differenziert ausgearbeitet hat. Im Übrigen sind die Anfrage der Verwaltung an die mit Alkoholkonsum und –sucht befassten Institutionen sowie deren Rückmeldungen nicht aktuell. Aus diesen Gründen bittet Frau Dr. Lassay die Ausschussmitglieder, sich dem von der Fraktion Grüne vorgelegten Beschlussvorschlag anzuschließen.

 

Frau Wilms geht davon aus, dass ein entsprechendes Aufenthalts- und Beratungsangebot wenig Wirkung zeigen wird. Das Problem der Belästigung durch die im öffentlichen Raum Alkohol konsumierenden Personen existiert vornehmlich im Sommer. Bei gutem Wetter ist nicht davon auszugehen, dass sich die Zielpersonen in eine „Trinkerstube“ zurückziehen werden. Im Übrigen wird es schwierig sein, geeignete Räumlichkeiten zu finden, da die Anwohner grundsätzlich nicht gerne eine solche Einrichtung in ihrer Nachbarschaft haben. Abschließend trägt sie vor, dass die Stadt Aachen aufgrund der schlechten Haushaltslage keine Mittel für die Einrichtung und Unterhaltung eines entsprechenden Aufenthalts- und Beratungsangebotes aufbringen kann, falls keine Fördermittel eingeworben werden können bzw. wenn diese auslaufen.

 

Herr Emonts ergänzt zum Vortrag von Fr. Dr. Lassay, dass sich die Meinungen der Institutionen zu einem Aufenthalts- und Beratungsangebot für im öffentlichen Raum Alkohol konsumierende Personen gegenüber dem Jahr 2011 nicht geändert haben. Er pflichtet Frau Wilms bei, dass es schwierig sein wird, geeignete Räumlichkeiten, die zur besseren Zielerreichung über einen Außenbereich verfügen sollten, im Innenstadtbereich zu finden. Diesbezüglich verweist er auf die seit Jahren bestehende Problematik der Drogenberatung am Kaiserplatz.

 

Frau Dr. Lassay ergänzt, dass in Aachen nicht immer gutes Wetter herrscht und im Übrigen die Problematik nicht nur bei gutem Wetter besteht. Sie weist darauf hin, dass sich die betroffenen Personen nicht wegen des Trinkens, sondern wegen der Geselligkeit im öffentlichen Raum treffen. Das Trinken ist aufgrund der bestehenden Erkrankung eine notwendige Begleiterscheinung. Man wird durch das angestrebte Aufenthalts- und Beratungsangebot nicht jede Person erfolgreich therapieren können, aber man bietet ihnen hiermit eine geeignete Aufenthaltsmöglichkeit.

 

Aufgrund der Komplexität des Themas pflichten Herr Deumens, Herr Hansen und Herr Linden der Fraktion Grüne bei, dass eine endgültige Entscheidung über die Einrichtung eines Aufenthalts- und Beratungsangebotes erst nach Vorlage einer entsprechenden Konzeption durch die Verwaltung möglich ist. Herr Linden weist ergänzend darauf hin, dass die Suchthilfe sich aktuell mit der Thematik befasst und seines Wissens bereits Gespräche zwischen dem Oberbürgermeister und dem Polizeipräsidenten über die Suche nach einem geeigneten Objekt stattfinden.

 

Herr Demmer verweist auf den Vortrag von Frau Wilms, dass Zweifel an der Wirkung eines entsprechenden Aufenthalts- und Beratungsangebotes bestehen und die Stadt Aachen keine finanziellen Mittel für ein solches Projekt aufbringen kann. Im Falle einer Umsetzung wären daher zwangsläufig bei anderen Projekten Gelder einzusparen. Er appelliert an die Ausschussmitglieder diesbezüglich sinnvoll abzuwägen.

 

Frau Timm weist abschließend darauf hin, dass eine Ablehnung bzw. Zustimmung zu einem entsprechenden Aufenthalts- und Beratungsangebot erst verantwortlich getroffen werden kann, wenn die Verwaltung die von der Fraktion Grüne geforderte Konzeption erstellt hat. Eine Entscheidung für eine solche Einrichtung ist nur dann sinnvoll, wenn eine langfristige Finanzierung tatsächlich gesichert ist.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt mit 9 gegen 7 Stimmen für den Beschlussvorschlag der Fraktion Grüne.

 

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Konzeption für ein Aufenthalts- und Beratungsangebot für im öffentlichen Raum Alkohol konsumierende Personen unter Einbeziehung der in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) zusammengeschlossenen Träger zu erarbeiten.

Bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten und möglichen Trägern soll zunächst auf eine zweijährige Erprobungsphase mit wissenschaftlicher Begleitung abgezielt werden.

Möglichkeiten der (Teil-)Finanzierung des Angebots aus Fördermitteln des Bundes und des Landes sind zu prüfen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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