23.06.2005 - 4 Bischöfliche Marienschule - Schule für Erziehun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : A 40 Team 2, Herr Hahn
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 23.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Dr. Erlenkämper verweist auf die Ausschussvorlage und darauf, dass seitens des Kreises Aachen mit keiner Beteiligung an der Finanzierung des Eigenanteils nach dem Ersatzschulfinanzgesetz zu rechnen ist. Weitere Verhandlungen mit dem Bistum Aachen haben zwischenzeitlich ergeben, dass sich das Bistum in der Lage sieht, die Marienschule weiterzuführen, wenn der städtische Anteil gesichert ist. Eine Nichtzahlung des Kreises kann durch das Bistum aufgefangen werden.
Die Verwaltung strebt eine vertragliche Regelung an, wonach die Stadt Aachen Zuschüsse zum Betrieb der Marienschule zunächst für vier Jahre gewährt. In den zu schließenden Vertrag soll jedoch eine Klausel eingearbeitet werden, dass zukünftig frei werdende Plätze zunächst an Schüler aus dem Bereich der Stadt Aachen vergeben werden sollen, eine Vergabe frei werdender Plätze an anderweitige Schüler solle nur mit Zustimmung der Stadt Aachen möglich sein. Die Marienschule ist für die Schullandschaft in der Stadt Aachen zurzeit unverzichtbar, insofern plädiert die Verwaltung dafür, einen entsprechenden befristeten Vertrag mit dem Bistum zu schließen. Hier könnte zusätzlich eine Klausel eingearbeitet werden, dass bei einer Änderung des Ersatzschulfinanzgesetzes und der Senkung des Eigenanteils eine entsprechende Reduzierung des städtischen Zuschusses erfolgt.
Herr Boenke betont für die CDU-Fraktion nochmals die Unverzichtbarkeit der Marienschule. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen Kreis und Stadt Aachen und die Bildung des Schulverbandes in der StädteRegion kann er die Reaktion des Kreises jedoch nicht nachvollziehen, die bereits geäußerte Kritik am Kreis Aachen wird aufrechterhalten.
Herr Becker schließt sich für die SPD-Fraktion dem an, betont jedoch erneut, dass Kritik nicht nur am Kreis Aachen zu äußern ist, sondern auch am Bistum. Die finanzielle Unterstützung des Bistums ist für die Stadt Aachen zwar preiswerter als die Errichtung einer städtischen Schule, er empfindet es jedoch als merkwürdig, dass das Bistum plötzlich auch ohne den Zuschuss des Kreises auskommt. Nach der Verwaltungsvorlage werden in der Marienschule insgesamt 84 Schüler/-innen beschult, wovon 16 aus dem Kreisgebiet Aachen kommen, 56 aus dem Stadtgebiet Aachen. Sollte die Stadt Aachen bei ihrer Zuschussfinanzierung bleiben, finanziert sie nicht nur die 56 städtischen Schüler/-innen und die 16 aus dem Kreis Aachen, sondern auch noch 12 Kinder, deren Herkunft zurzeit nicht geklärt ist. Die derzeitige Finanzlage der Stadt lässt die Zahlung eines Zuschusses an die Bischöfliche Marienschule unter diesen Umständen nicht zu, die Stadt würde auf diese Weise alle Schüler/-innen - und nicht nur die aus dem Stadtgebiet Aachen stammenden - bezuschussen. Insofern bittet Herr Becker um eine Auflistung der Schüler/-innen bezüglich ihrer Herkunftsgebiete und um Prüfung, ob eine Beschulung auch im Herkunftsgebiet möglich sei. Mit dem Bistum zum jetzigen Zeitpunkt einen auf vier Jahre befristeten Vertrag zu schließen, wird von der SPD-Fraktion abgelehnt.
Diesen Ausführungen schließt sich Frau Schmitt-Promny für die Fraktion der Grünen in vollem Umfange an.
Auf entsprechende Nachfrage erklärt Herr Dr. Erlenkämper, dass es grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung der Stadt Aachen zur Zahlung des Zuschusses für die Bischöfliche Marienschule gibt, die Bezirksregierung Köln habe sich lediglich bereit erklärt, im Hinblick auf die vor Ort entstandene Situation den Zuschuss an das Bistum für die Bischöfliche Marienschule nicht auf den 36-Millionen-Katalog der freiwilligen Ausgaben anzurechnen.
Bezüglich der Laufzeit eines eventuell zu schließenden Vertrages über vier Jahre teilt er ergänzend mit, die Schule schließe Verträge mit den Eltern, die jeweils auf ein Jahr befristet sind. Bei Schließung eines auf ein Jahr befristeten Vertrages zwischen dem Bistum und der Stadt Aachen ist die städtischerseits geforderte Bedingung, frei werdende Plätze für Aachener Schüler zu reservieren, nur schwer durchzusetzen Eine eventuelle Verbesserung der Finanzsituation des Bistums und der Bischöflichen Marienschule durch eine geringere Eigenleistung nach Ersatzschulfinanzgesetz sollte aufgrund entsprechender vertraglicher Regelung auch zu einem geringeren Zuschuss der Stadt führen.
Herr Königs unterstützt wegen der Planungssicherheit den Vorschlag der Verwaltung, einen auf vier Jahre befristeten Vertrag zu schließen und regt an, eine jährliche Überprüfung des Zuschusses einzuarbeiten.
Da die Bischöfliche Marienschule als Privatschule eigenständig über die Aufnahme ihrer Schüler entscheidet, hat die Stadt Aachen zurzeit keine Handhabe, nur die Aufnahme städtischer Schüler zu verlangen.
Herr Becker betont in diesem Zusammenhang, der Kreis Aachen habe mit seiner Rechtsauffassung formal Recht, alle zuständigen Kreisausschüsse haben entschieden, ein weiteres Gespräch mit dem Kreis Aachen würde kein anderes Ergebnis zeigen. Er hegt jedoch die Befürchtung, die Verwaltung würde sich mit einem Vier-Jahres-Vertrag einen Präzedenzfall schaffen und verweist in diesem Zusammenhang auf Punkt 4 der in der Beschlussvorlage des Schulausschusses des Kreises Aachen aufgeführten Bedenken, dass auch für Schüler am Pius-Gymnasium oder am Gymnasium St. Ursula um eine Kostenbeteiligung gebeten werden könnte. Er bittet diesbezüglich nochmals um Befristung eines mit dem Bistum zu schließenden Vertrages auf ein Jahr, in der Zwischenzeit sollen genaue und detaillierte Zahlen vorgelegt werden.
Frau Schmitt-Promny gibt zu bedenken, dass im Hinblick auf die neue Landesregierung auch eine Änderung des Ersatzschulfinanzgesetzes nicht auszuschließen ist. Sie möchte jedoch - gerade im Hinblick auf die Situation im Kindergartenbereich - nicht grundsätzlich auswärtige Kinder von vorneherein von einem Besuch von Schulen auf dem Stadtgebiet Aachen ausschließen, insofern sollte die Verwaltung in Verhandlungen mit dem Kreis einsteigen.
Nach weiterer heftiger Diskussion, an der sich Vertreter aller Fraktionen beteiligen, stellt Herr Königs den Antrag zur Geschäftsordnung, die Debatte zu beenden. Der Ausschuss schließt sich dem an und einigt sich auf folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Schulausschuss spricht sich dafür aus, der
Marienschule anteilig für das Jahr 2005 einen Zuschuss in Höhe von 13.534,95 €
zu gewähren. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierungssituation und das
Herkommen der Schülerschaft nochmals detailliert zu überprüfen und dem
Schulausschuss einen Lösungsvorschlag für die Jahre 2006 ff. vorzulegen. Frei
werdende Plätze zum 01.08.2005 sind mit Kindern aus der Stadt Aachen zu
belegen, soweit nicht bereits eine vertragliche Bindung besteht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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