09.10.2013 - 5 Einbringung des Haushaltsplanentwurf 2014 mit A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Stadtdirektorin Grehling spricht zu Beginn ihrer Haushaltsrede den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Finanzsteuerung ihren Dank für die geleistete Arbeit aus und begrüßt die Ergänzung der üblicherweise erfolgenden Haushaltsberatungen durch einen sogenannten Runden Tisch.

 

Sie führt aus, dass die Ergebnisplanung für die nächsten Jahre einen Eigenkapitalverzehr von rd. 4,7 % und 4,86 % abbilde und damit wiederum einen genehmigungsfähigen Haushalt darstelle. Der jährliche Fehlbedarf sinke zwar in absoluten Zahlen von rd. 37/38 Mio. € auf rd. 34,4 Mio. €, doch die Bezugsgröße der 5%-Klausel sinke ebenso und so begründe der geringste Fehlbedarf bereits den höchsten prozentualen Eigenkapitalverzehr. Um weiterhin genehmigungsfähig zu bleiben, müsse es in den Folgejahren gelingen, den Fehlbedarf jeweils um rd. 1,5 bis 1,7 Mio. € zu senken.

Trotz aller verkündeter Maßnahmen, vom Beschluss über die Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund bis hin zum Stärkungspakt in NRW bleibe das Kernproblem, eine zu geringe kommunale Finanzausstattung, wenn man den Bedarf an den Wünschen der Menschen, aber auch denen der Gesetzgeber von Bund und Land messe. Wolle man die Konsolidierung auf kommunaler Ebene, müssten ohne Wenn und Aber, ohne Verknappung der allgemeinen Zuweisungen neue Aufgaben mit entsprechenden finanziellen Ausgleichen versehen werden.

Mit der Einführung des NKF, den erweiterten Rahmenbedingungen der Haushaltssicherung durch die geänderte Gemeindeordnung und mit dem Stärkungspakt hätten sich die Rahmenbedingungen zugunsten der Kommunen zumindest äußerlich verändert. Es falle schwerer, kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept darzustellen, wenn es keinen Anlass gebe, von der Übernahme der landesweiten Orientierungsdaten in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs abzuweichen oder wenn man auf die planerischen Kerngrößen der lt. Gemeindeprüfungsamt entscheidenden Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung zurückgreife:

- Erhöhung der Grundsteuer B

- Erhöhung der Gewerbesteuer

- Effizienzsteigerung bei der Personalwirtschaft und produktübergreifenden Organisation

- Effizienzsteigerung bei Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

- Erhöhung der Gewinnabführung aus Beteiligungen, Optimierung der inneren Verwaltung und des Zinsmanagements.

Sie geht auf die Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung, der Schlüsselzuweisungen und des

Gewerbesteueraufkommens ein und berichtet, dass in diesem Jahr noch vom Erreichen des

Planansatzes an Gewerbesteuer mit 194 Mio. € ausgegangen werden könne, da der erreichte Soll-

Stand derzeit bei etwas über 191 Mio. € liege. Das Jahr 2013 zeige allerdings, dass die

Steigerungsrate bereits unter dem Landesdurchschnitt liege und mehr als eine maßvolle

Steigerung um rd. 0,5 % sei nicht zu unterstellen.

Die Schlüsselzuweisung für 2014 liege knapp 10 Mio. € unter dem Planansatz des Vorjahres und

jede Prognose sei zusätzlich mit der Ungewissheit um die Fortentwicklung des GFG behaftet.

Man habe eine Weiterentwicklung auf der Grundlage des Demografiefaktors für die Jahre 2014 und

2015 vorgenommen, gekoppelt an die Orientierungsdaten des Landes sowie einen

Einwohnerzuwachs für die Jahre 2016 und 2017, der über dem rechnerischen Wert des

Demografiefaktors liege. Es liege an Rat und Verwaltung, alle hier wohnenden Menschen,

insbesondere Studentinnen und Studenten davon zu überzeugen, dass ihr Erstwohnsitz von

entscheidender Bedeutung und für sie auch ein Vorteil sei. Doch auch auf dieser Grundlage

errechne sich gegenüber der letztjährigen Planung ein fortlaufendes Minus von den genannten

10 Mio. € bis zu 20 Mio. € im Jahre 2017.

Bei der Prüfung, ob und wie bei den Ertragspositionen ein Ausgleich zu schaffen ist, wurden

Einkommensteuer, Vergnügungssteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuer, Einheitslastenausgleich und

Familienleistungsausgleich etc. einbezogen. Hier steche besonders die Einkommensteuer hervor,

deren voraussichtliches Rechnungsergebnis 2013 gekoppelt an die Orientierungsdaten des Landes

einen Mehrertrag von ca. 5 Mio. € pro Haushaltsjahr einbringe. Zusammen mit den Verbesserungen

im Bereich der Vergnügungssteuer, dem Familienleistungsausgleich und dem

Einheitslastenausgleich würden Ertragsverbesserungen in Höhe von ca. 7,5 Mio. € erreicht.

Bezogen auf das Haushaltsjahr 2014 hätte sich damit ein Gesamtertragsminus von rd. 2,5 Mio. €

ergeben. Hinzuzurechnen sei allerdings die immer noch nicht rechtsfest umzusetzende

Übernachtungsabgabe, was ein Minus auf der Ertragsseite von insgesamt gut 3 Mio. € ergebe.

In den Folgejahren erhöhe sich dies aufgrund der vorsichtigen Prognose zur Fortentwicklung der

Schlüsselzuweisung auf ca. 9 bis 13 Mio. €, hier könne interne Haushaltskonsolidierung nicht mehr

erfolgreich gegensteuern.

Um die Ertragsseite zu stabilisieren, sei daher aus Sicht der Kämmerin eine Erhöhung des

Gewerbesteuerhebesatzes unumgänglich. Eine Verlagerung der Steuererhöhung in den

Grundsteuerbereich sei angesichts des zu deckenden Betrages nicht vorstellbar und eine

neuerliche Erhöhung nach der Erhöhung 2011 würde eine weitere Belastung des

Wohnungsmarktes darstellen, der in der Stadt Aachen in weiten Teilen nicht als niedrigpreisig

bezeichnet werden könne. Hingegen sei der Gewerbesteuerhebesatz zuletzt vor 17 Jahren

angehoben worden. Rechnerisch ergebe sich eine Erhöhung des Hebesatzes um 30 Punkte

von 445 auf 475, was 12,5 Mio. € Mehrertrag in 2017 entspräche, womit die Stadt Aachen

immer noch besser dastünde als z.B. Bonn und viele Städte im Ruhrgebiet.

Mit Ertragssteigerungen gingen nahezu immer Aufwandssteigerungen einher. Der Stadt bleibe

nicht die Luft, Ertragsverbesserungen nachhaltig zu speichern, sie erziele keine wirklichen

Überschüsse. Und neben einmalige neue Belastungen träten neue dauerhafte Belastungen.

Die Stadtdirektorin verweist hier auf steigende Personalkosten, höhere Kosten bei der Kinder-

und Jugendbetreuung durch die Erweiterung des Platzangebotes. Sie geht ferner auf die Folgen

eines anstehenden Inklusionsgesetzes ein und zitiert aus einer Pressemitteilung des Landes,

wonach die Landesregierung der Auffassung sei, dass sich aus dem Gesetzentwurf keine

neuen Aufgaben für die Kommunen als Schulträger herleiten ließen und sich somit auch keine

konnexitätsrelevanten Mehrbelastungen für die Kommunen ergeben würden. Die Kommunen

sähen dies allerdings anders; jede Änderung der Kostenlast sei eine Mehrbelastung, die in

einer Folgerechnung zu berücksichtigen sei.

Im Bereich von HZE habe es kaum ein Jahr gegeben, in dem nicht unterjährig aufgestockt werden

musste, doch in diesem Jahr sei erfreulicherweise festzustellen, dass offensichtlich Stabilität im

eigentlichen selbst verursachten Aufgabenbereich der Stadt Aachen erreicht sei. Andererseits

belaste jetzt die neue Fallgruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge die Stadt, deren

Versorgung und Betreuung im Jahr 2013 voraussichtlich mit ca. 4 Mio. € zu Buche schlagen

werde. Trotz der Kostenübernahme durch das Land im Wesentlichen verbleibe eine

Nettobelastung und sowohl im Bereich der HZE als auch für den Sozialbereich werde für den

Personalblock eine Aufstockung von ca. 500.000 €/anno erforderlich werden.

Dieser Sozialbereich bilde schließlich den letztlich hervorzuhebenden Block in Bezug auf

Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber. Bei der Aufgabe der Akzeptanz

und Integration sei Aachen wegweisend und werde auch in Zukunft keinen Raum für irgendwelche

Anfeindungen und Ablehnungen lassen. Aber Wohnraum müsse geschaffen, die persönliche

Betreuung und Organisation müsse sichergestellt werden; hier ergebe sich eine Mehrbelastung

von ca.1,1 Mio. € pro Jahr.

All dies seien unabweisbare Mehraufwendungen in den Jahren 2014 bis 2017, hinzu kämen evtl.

Verluste der Beteiligungsunternehmen in einer Gesamthöhe von ca. 2,7 Mio. €. In diesem

Zusammenhang verweist die Stadtdirektorin auf die Energiemarktproblematik, die

Verlustübernahme der Kuba und die Verluste im öffentlichen Personennahverkehr sowie den

einmaligen Verlust der APAG, begründet durch das Insolvenzverfahren der Alemannia.

Bislang baue der Haushaltsplanentwurf allein auf den geltenden Beschlüssen zur Bezuschussung

der ebenfalls in Insolvenz befindlichen Alemannia Stadion GmbH auf, parallel zum

Beratungsverfahren zu treffende Entscheidungen würden sich in diesen Haushalt einfügen müssen.

Die Belastungen des Haushaltes seien vielfältig, man könne und müsse die unzähligen kleineren

Positionen, die sich unauffällig in eine Haushaltsplanung einschleichen wollten, verhindern. Man

habe versucht, solche Positionen durch detaillierte Einzelabfrage, Abgleich des

Ressourcenverbrauchs, Neuanpassung an Rechnungsergebnisse und Anpassung an den real

möglichen Mittelabfluss aufzufangen. Und natürlich seien auch Wünsche abgelehnt worden.

Die Kostensteigerungen im Vergabebereich von Bauleistungen seien nicht als Aufstockung im

Haushalt übernommen worden, die realistische Einplanung von Investitionen gebe genügend Raum

zur Gegensteuerung.

Günstig wirke sich zu allen Konsolidierungsmaßnahmen auch der wider Erwarten noch länger

andauernde niedrige Zinssatz der Verbindlichkeiten aus, von rd. 27,6 Mio. € im Jahr 2008 liege die

Gesamtzinsbelastung heute bei rd. 9 Mio. €.

Die Stadt gehöre zu den Glücklichen, die der Hilfe des Stärkungspaktes nicht bedürften und zu

jenen, die nicht gesondert in eine Umlage für die Stärkungspaktkommunen einzahlen müssten. Sie

gehöre vielmehr zu den Kommunen dazwischen, die Gefahr liefen, zerrieben zu werden.

Bei allen Herausforderungen, die vor der Stadt Aachen lägen, sei als wichtigste Grundlage für die

Zukunft das Beherzigen folgender Regel: Erst das Nötige, dann das Mögliche.

 

(Die Rede der Stadtdirektorin zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2014 ist der Original-

Niederschrift als Anlage beigefügt.)

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt verweist den Haushaltsplanentwurf 2014 einstimmig zur weiteren Beratung an die zuständigen Gremien.