14.11.2013 - 12 Barrierefreiheit und Sondernutzungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Für die Verwaltung spricht Frau Melcher die Problematik der konkurrierenden Anforderungen an die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums in Aachen und anderen Städten an. Zwar werde zur Gewährleistung der Barrierefreiheit ein kontrastierender, gut ertastbarer Leitstreifen vor den Gebäudekanten angelegt, doch bestehe bei den gewerbetreibenden Anliegern auch der Wunsch, ihre Waren und Dienstleistungen im öffentlichen Raum zu präsentieren. Im zentralen Innenstadtbereich würden zwar Passantenstopper grundsätzlich ausgeschlossen, doch gewinne die Bewirtschaftung von Außenausschankflächen für die Gastronomie zunehmend an Bedeutung. Die Nutzung erstrecke sich nicht wie früher nur auf die Sommermonate, sondern mittlerweile aufgrund der Nichtraucherschutzbestimmungen auch auf die kalte Jahreszeit. Von den Sondernutzungen seien teilweise Menschen mit Behinderung betroffen, da diese die Gehwege einengten und teilweise auch Leitstreifen belegten. Für den dadurch entstehenden Nutzungskonflikt sei noch keine zufriedenstellende Lösung im Sinne aller Beteiligten und aller berechtigten Anforderungen gefunden worden. Es müsse daher im Einzelfall auch über die Veränderung von Außenausschankflächen oder die Verwendung von temporären Leitstreifen nachgedacht werden. Auch im Bereich von Baustellen könne der im Sinne der Barrierefreiheit gewünschte Standard teilweise nicht gewährleistet werden.

 

Für die SPD-Fraktion verweist Frau Strack auf das im Jahr 2009 beschlossene Leitsystem. Demnach solle ein Leitstreifen mit ca. 30 cm Breite und ein gut berollbarer lichter Raum ohne Hindernisse von mindestens 1 m Breite gewährleistet werden. Dies sei ein Minimalkompromiss gewesen, um die Freihaltung des Leitstreifens zu gewährleisten. Leider werde aber auch der Leitstreifen in verschiedenen Bereichen zugestellt. Dies sei z. B. in der Schlossstraße nach dem Neuausbau geschehen. Der an den Oberbürgermeister gerichtete, in der Sitzung verteilte Brief, sei im Tenor eher harmlos in Anbetracht der bestehenden Missstände. Über die Absicherung von Baustellen könne getrennt diskutiert werden.

 

Als Vertreter des Seniorenrats stimmt Herr Dr. Klöcker den Ausführungen von Frau Strack zu und fordert eine regelmäßige Überwachung des öffentlichen Raums.

 

Herr Janßen von der CDU-Fraktion äußert Verständnis für das vorgetragene Anliegen. Es sei aber realitätsfern zu glauben, dass die gewünschten Anforderungen überall eingehalten werden könnten. Dabei sei Aachen im Vergleich zu anderen Städten in Bezug auf die Barrierefreiheit gut aufgestellt.

 

Herr Krott von der SPD-Fraktion verweist auf den demoskopischen Wandel und auf eine zunehmende Anzahl von Personen, die mit Rollator unterwegs seien. Insoweit müsse man der Barrierefreiheit noch größere Bedeutung beimessen. Es sei daher im Sinne der Kommission Barrierefreies Bauen, die Probleme im Blick zu behalten.

 

Frau Nacken bekräftigt für die Verwaltung, dass zwei unterschiedliche, aber jeweils berechtigte Interessen kollidierten, da aufgrund der räumlichen Enge in der Innenstadt der Platz für Tische und Stühle zur Außenbewirtschaftung kaum ausreichen würde.

 

Herr A. Müller von der Fraktion Die Linke schlägt vor, bereits bei der Neuplanung Parkplatzflächen im Sinne der Gastronomienutzung einzubeziehen. Dies wäre aus seiner Sicht die ideale Lösung.

 

Herr Blum von der FDP-Fraktion äußert sich verständnisvoll zu den Einwänden von Frau Strack. Er befürchte aber, dass dies in der Öffentlichkeit nicht von allen so gesehen werde. Obwohl es keine allgemeingültige Lösung für das Problem gebe, sei die Verwaltung auf einem guten Weg und bemühe sich um eine positive Entwicklung.

 

Frau Strack erklärt, dass die Verwaltung auf problematische Punkte aufmerksam gemacht worden sei. Da keine für sie zufriedenstellende Lösung erreicht worden sei, beantrage sie eine Ergänzung des Beschlussvorschlages in dem Sinne, dass die Verwaltung damit beauftragt wird, nach Lösungen für Einzelfälle zu suchen und dem Mobilitätsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Ohne eine Freigabe durch den Mobilitätsausschuss sollten Sondernutzungen nicht mehr genehmigt werden.

 

Frau Nacken weist darauf hin, dass die Entscheidung über Anträge auf Sondernutzung als laufendes Geschäft der Verwaltung behandelt werden müsse.

 

Herr Bruynswyck stellt fest, dass der Antrag nicht in dieser Form gestellt werden könne, da nur der Rat die Kompetenz über die Zuständigkeitsregelung habe.

 

Herr März konkretisiert den Vorschlag von Frau Strack in dem Sinne, dass es sich nur um Sondernutzungen, die im Konflikt mit Leitsystemen stünden, handeln solle.

 

Herr A. Müller äußert Verständnis für die Intension des Antrages. Es solle jedoch abgewartet werden, bis die Verwaltung grundsätzliche Regelungen für das Problem entwickelt habe.

 

Der Vorsitzende, Herr Jahn, stellt fest, dass der Beschlussantrag nicht in die Zuständigkeit des Mobilitätsausschusses fällt, da er die Zuständigkeitsordnung betrifft. Er lehnt es daher ab, zu diesem Punkt abstimmen zu lassen.

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zum Konflikt zwischen Sondernutzungen und Barrierefreiheit zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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