03.12.2013 - 4 Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes "...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Haase führt aus, dass es Aufgabe jeder einzelnen Schule sein werde, die Schwerpunkte für die Umsetzung der Inklusion festzusetzen, da nicht in allen Schulen die gleichen Umbaumaßnahmen zu erwarten seien. Da sich erst Ende Januar die Kommission „Konnexität“ zusammensetzen und die entsprechenden Pauschalen festsetzen werde und er davon ausgehe, dass ein Verfassungsgerichtsverfahren in Bezug auf die Finanzierung der Inklusion gewonnen werde, könne man sich derzeit eine Beratung über die Umsetzung der Inklusion sparen.

 

Ratsfrau Schmitt-Promny weist darauf hin, dass laut Menschenrechtskommission alle staatlichen Ebenen, so auch die Kommunen betroffen und gefordert seien. Es sei jedoch zu prüfen, welche Schule welche Kinder mit Behinderung aufnehmen müsse. Aus diesem Grund sei es erforderlich, eine klare Linie zu erarbeiten, die durch die Fachausschüsse aufzustellen sei.

 

Frau Grehling macht deutlich, dass der Anspruch auf einen Platz nur dem Grunde nach bestehe und sich die Verwaltung schwer tun werde, den Eltern zu erläutern, dass ihr Kind nicht auf die gewünschte Schule, sondern in eine weiter entfernt gelegen Schule gehen müsse.

 

Bezüglich der Konnexität macht Frau Grehling deutlich, dass die Stadt diese neue Aufgabe nicht mit der Begründung übernehmen könne, Geld dadurch zu sparen, dass andere Schulen geschlossen werden. Einen Verzicht auf die Spitzabrechnung sei finanziell von den Kommunen nicht zu stemmen, so dass die Eltern immer an das Land verwiesen werden müssten.

 

Ratsherr Haase verweist auf den Rechtsanspruch. Aber er stellt auch heraus, dass die Konnexität immer heranzuziehen sei, wenn eine neue Aufgabe übertragen werde. Er bittet um Ergänzung des Beschlusses, der deutlich mache, dass wie vorgetragen nicht pauschale Maßnahmen zur Ertüchtigung einer Schule angesetzt werden konnten, sondern spezifisch die Erforderlichkeit zu prüfen wäre.

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Beschluss:

a)      Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.

 

b)      Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Programms zur schrittweisen Ertüchtigung der Gebäude der Regelschulen, soweit erforderlich, zur inklusiven Beschulung zu beauftragen und die dafür erforderlichen Kosten zu ermitteln.

             

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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