04.12.2013 - 5 Entwicklung - Richtericher Dell - hier: Sachst...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn führt zunächst aus, dass man sich bereits seit 1992 mit dem Neubaugebiet Richtericher Dell beschäftige. Die ursprünglich anvisierten 2.500 Wohneinheiten seien mittlerweile auf 850 - 900 Wohneinheiten reduziert worden.

Den Mitgliedern der Bezirksvertretung sei immer die Erschließung des Neubaugebietes wichtig gewesen. Oberste Priorität war hier, dass der Bau der Umgehungsstraße vor der Hochbautätigkeit erfolgt. Insofern bedauert Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn den Stillstand im Planfeststellungs-verfahren durch die Bezirksregierung Köln und begrüßt es, dass die Verwaltung die weitere Planung nun als Bebauungsplanverfahren eigenständig durchführe.

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn nimmt Bezug auf die Vorlage, wonach aufgrund einer Geruchsproblematik mit dem seit 25 Jahren bestehenden Regenrückhaltebecken 150 Wohneinheiten gekürzt werden sollen. Er hält die mögliche Geruchsbelästigung für eher fraglich.

Als wohnungspolitischer Sprecher im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss und Vorsitzender des Mieterschutzbundes hält er den Verlust von weiteren 150 - 200 Wohneinheiten für bedauerlich und fragt an, um welche Flächengröße es sich handelt. Die Flächenreduzierung und die damit verbundenen Einnahmeverluste wären den Kosten für den Bau eines eigenen Regenrückhaltebeckens durch die Stadt Aachen gegenüberzustellen.

Aufgrund der bestehenden Wohnungsnot und dem Bedarf an Grundstücken würde sich Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn freuen, wenn mehr Wohneinheiten realisiert werden könnten.

 

Frau Kubbilun, Projektleiterin Richtericher Dell im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, geht von einer betroffenen Grundstücksfläche von 40.000 – 50.000 qm bei einer Gesamtgröße des Projektes von ca. 40 ha aus. 150 Wohneinheiten sind unmittelbar von der Geruchsbelästigung durch das Regenrückhaltebecken betroffen. Durch die Verlagerung der Haupterschließungsstraße nach Süden und der hierdurch bedingten Verlagerung der Wohnbebauung müssen die Zahlen jedoch neu geprüft werden.

 

Auch Herr Bezirksvertreter Rothe bekräftigt, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung Aachen-Richterich das Baugebiet befürworten, um jungen Familien Wohnraum zu bieten und ebenso den Bau der Erschließungsstraße.

Herr Bezirksvertreter Rothe nimmt Bezug auf die Ausführungen zum Lärmschutz an der Horbacher Straße und stellt fest, dass dort übersehen wurde, dass an der Horbacher Straße bereits Tempo 30 vorgesehen sei. Er fragt, ob die Werte in der Vorlage auf Berechnungen beruhen oder auf Lärmmessungen. Seiner Meinung nach wird in diesem Bereich deutlich schneller gefahren, die geforderten Starenkästen in diesem Bereich wurden nicht aufgestellt. Insofern möchte Herr Bezirksvertreter Rothe  wissen, ob die in der Vorlage als Lärmschutzmaßnahme vorgesehene Tempobeschränkung auf 30 km/h gerichtsfest sei, auch wenn die tatsächliche Geschwindigkeit höher ist.

 

Frau Kubbilun weist darauf hin, dass die Abweichung der vorgeschriebenen zur tatsächlichen Geschwindigkeit vor Ort eine regelmäßige Differenz in Schallschutzgutachten sei.

Herr Kriesel, Abteilungsleiter Verbindliche Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsplanung ergänzt, dass die Verwaltungsgerichte stets von einem konformen Verhalten der Verkehrsteilnehmer ausgehen, somit die Rahmenbedingung der Tempobeschränkung auf 30km/h der Planung zugrunde gelegt werden kann.

Schallschutzmaßnahmen, z.B. Einbau spezieller Fenster für betroffene Gebäude seien ebenfalls gängige Praxis.

 

Herr Bezirksvertreter Werner schlägt vor, über eine bereits früher von Herrn Bezirksvertreter Dautzenberg vorgeschlagenen verkehrssteuernde Ampel nachzudenken. Darüber hinaus wundert er sich über die unterschiedlichen Auswirkungen auf den Verkehr in der Bankerfeldstraße in Variante 1 und 2 für die Erschließungsstraße lt. Vorlage. Frau Kubbilun sagt zu, die Fragestellung anhand des Prognosemodells zu überprüfen.

Bei den in der Vorlage aufgeführten Möglichkeiten zur Geruchseindämmung im Umfeld des Regenrückhaltebeckens fehlt Herrn Bezirksvertreter Werner die Prüfung von Verfahren, die weniger Feststoffe abschlagen sowie ein in der nahen Bebauung nachgeschalteter Retentionsbodenfilter. Er fragt nach, ob dies geprüft wurde.

 

Frau Kubbilun entgegnet, dass alle Möglichkeiten der Geruchseindämmung einschl. einer Teilabdeckung bzw. einer feststehenden Einhausung zusammen mit dem Wasserverband geprüft wurden. Es wurde keine Möglichkeit für geruchshemmende Maßnahmen gesehen, ohne das Rückhaltevolumen so zu reduzieren, dass das Rückhaltebecken an anderer Stelle neu aufgebaut werden müsste.

 

Herr Bezirksvertreter Werner fragt nochmal nach, ob auch die konstruktive Ausgestaltung des Überlaufes, z.B. durch Mikrosiebe geprüft wurde, wodurch eine Abdeckung entbehrlich wäre.

Frau Kubbilun schlägt vor, sich vom Wasserverband bestätigen lassen, dass alle diese Maßnahmen geprüft wurden.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt Herr Bezirksvertreter Dr.Kurth-Lassay, dass er mit der Reduzierung der Wohneinheiten einverstanden sei, da selbst bei 800 Wohneinheiten eine Zahl von ca. 2.500 Neubürgern zu einer bestehenden Einwohnerzahl von ca. 9.000 Einwohnern hinzukomme, die verkraftet werden müsse.

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn zeigt sich verwundert, dass Herr Dr. Kurth-Lassay als Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun eine Reduzierung der Wohneinheiten begrüßt.

Er befürchtet durch den Flächenverlust die Verdichtung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus.

 

Herr Bezirksvertreter Dr. Kurth-Lassay sieht das geplante Neubaugebiet trotz Sorge wegen des Flächenverbrauchs, der Umweltverschmutzung und des zusätzlichen Verkehrsaufkommens als Chance für den Bezirk Richterich.

Auch für ihn habe die Planung der Erschließungsstraße absolute Priorität. Nur so sei das Baugebiet für die Bevölkerung in Richterich tolerabel. Zudem möchte Herr Bezirksvertreter Dr. Kurth-Lassay dort studentisches Wohnen, Wohnmöglichkeiten für mehrere Generation und neue Wohnformen intensiv realisiert sehen. Frau Kubbilun führt hierzu aus, dass das städtebauliche Konzept für das erste Cluster verschiedene Wohnformen vorsieht. Im Rahmen des Handlungskonzeptes Aachen Strategie Wohnen wird geprüft, welche Zielgruppe bedient werden sollte, welche Nachfragen bestehen. Hier sei die Einschätzung, dass die Lage des Neubaugebietes für Studenten nicht optimal sei. Man müsse hier auch überlegen, ob es nachhaltig sei, wegen des aktuellen Bedarfs an Wohnraum für Studenten hier zu planen, wenn an anderen Stellen parallel studentisches Wohnen bedarfsnäher geplant wird.

 

Hinsichtlich der Klimakriterien als (teilw.) CO 2 neutrale Siedlung fragt Herr Bezirksvertreter Dr. Kurth-Lassay an, wie man dieses, z.B. durch die Nutzung von Solarenergie und Regenwasser beim Privatbau verpflichtend durchsetzen kann.

Frau Kubbilun informiert, dass ausschlaggebend für den CO 2 Ausstoß vor allem die Energie- und Wärmeversorgung sei. Hier gäbe es Möglichkeiten der Regulierung zum einen über den Bebauungsplan, zum anderen privatrechtlich z.B. über die Kaufverträge (Bsp. Solarsiedlung Laurensberg). Die Details stehen hier aber noch nicht fest. Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch die Förderung öffentl. Verkehrsmittel, z.B. den Bahnhaltepunkt Richterich.

 

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg kann die Beauftragung von teuren Gutachten zur Horbacher Straße nicht nachvollziehen. Für ihn passen mögliche bauliche Maßnahmen mit der Enge der Straße nicht zusammen.

Hier stellen die Vertreter der Fachverwaltung nochmals klar, dass der Bauverkehr nicht über die Horbacher Straße geführt werden soll.

 

Die Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Dautzenberg unterstützt Herr Bezirksvertreter Rothe. Er fragt auch nach dem Sinn eines Gutachtens, wenn der Bauverkehr doch über die Autobahn abgewickelt werden soll. Er betont nochmals, dass kein Verkehr über die Horbacher Straße geführt werden darf.

 

Auch Frau Bezirksvertreterin Zielinski unterstützt diese Forderung nicht nur für die Horbacher Straße, sondern auch für den Vetschauer Weg. Sie sieht Probleme, z.B. auch mit Busverkehr und Müllabfuhr, wenn sich die Baufirmen nicht an die Vorgaben halten und fragt nach, wie man die verpflichtende Nutzung der Anbindung über die Autobahn für die ausführenden Baufirmen sicherstellen kann.

 

Frau Kubbilun verweist auf vertragliche Möglichkeiten und Sanktionen über Vertragsstrafen, aber auch Verkehrsregelungen und Beschilderungen. Genau diese Überlegungen müssen bei den weiteren Planungen angestellt werden.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Abstimmung: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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