04.12.2013 - 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 - Bever...

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Beratung

Herr März teilt mit, dass er nicht gegen den Bebauungsplan, aber gegen eine Zuwegung, die durch das Gelände der Kindertagesstätte verläuft, ist. Er befürwortet die Planungsvariante 6 und stellt folgenden Antrag:

 

„Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, keine Zuwegung zur Goerdelerstraße einzurichten und die Außenfläche der Kita zu vergrößern.“

 

Frau Gaube und Frau Conradt sprechen sich gegen den Antrag von Herrn März aus und stimmen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

 

Auch Herr Klopstein ist gegen die Variante 6 und regt an, keine Empfehlung an den Planungsausschuss auszusprechen.  

 

Zudem nehmen Herr Moselage, der sich dem Beschlussentwurf anschließt und Frau Diepelt, die für die Variante 6 stimmt, an der Diskussion teil.

 

Nach den abschließenden verwaltungsseitigen Erläuterungen von Herrn Müller (FB 61/20) fasst die Bezirksvertretung Aachen-Mitte folgenden

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung  zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße – gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB zu ändern, durch

- Erweiterung der Fläche für Tiefgaragen bis zur Grundstücksgrenze an der Kronprinzenstraße

- Streichung der schriftlichen Festsetzungen Nr.6, 7.1 (Tiefgarage) und 9.2.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 879 - Beverstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

Der Antrag der SPD-Fraktion

 

„Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, keine Zuwegung zur Goerdelerstraße einzurichten und die Außenfläche der Kita zu vergrößern“

 

wird bei 4 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage