10.12.2013 - 4 Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetrie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Höflich berichtet anhand einer Power-Point-Präsentation (als Anlage beigefügt) zum Jahresabschluss und Lagebericht.

 

Ratsherr Römer weist auf den Einfluss der Abschreibungen hin, da diese um mehr als 10 % gestiegen sind und gibt zu bedenken, dass es beim Anlagevermögen nur eine Steigerung von 1 % und eine drastische Senkung des Umlaufvermögens gebe. Er stellt heraus, dass es sich um ein negatives Ergebnis handele, das sich im Laufe der Zeit noch verstärkt.

 

Herr Dr. Höflich erläutert, dass sich die Struktur des Anlagevermögens verändert, alte Vermögensgegenstände herausfallen und neue hinzukommen, unbebaute Flächen nehmen zum Beispiel ab und dafür kommen Flächen mit Gebäuden und somit mit zusätzlichen Abschreibungen hinzu.

 

Ratsherr Römer fragt nach, ob Herr Dr. Höflich eine Empfehlung bezüglich einer Umstellung der Abschreibung geben kann. Hierauf antwortet Herr Dr. Höflich, dass dies nicht möglich sei, da es einen Werteverzehr gibt, der berücksichtigt werden müsse. Solange dieser nicht ausgeglichen werde, bleiben die negativen Jahresergebnisse.

 

Ratsherr Römer entgegnet, dass es gerade in diesem Zusammenhang elementar sei, wie die Abschreibungen gebildet werden. Herr Dr. Höflich erläutert, dass die Abschreibungen ein Maßstab für den Werteverzehr des mittel- und langfristigen Vermögens seien. Diese Werte müssen korrekt ermittelt werden und betragen aktuell ca. 16 Mio. €.

 

Frau Bortz fügt hinzu, dass bei den Abschreibungsbeträgen auch die Dauer der Abschreibung gemäß HGB und NKF berücksichtigt werden müsse. Hierbei orientiere sich das Gebäudemanagement an der Kernverwaltung. Außerdem weist Frau Bortz auf die Besonderheiten von Sonderabschreibungen hin, welche zum Beispiel beim Gebäude Blücherplatz angewandt wurden.

 

Herr Dr. Höflich stellt klar, dass die vom NKF festgesetzte Nutzungsdauer relativ hoch sei und dadurch die Abschreibungssätze relativ niedrig.

 

Ratsfrau Hörmann weist darauf hin, dass für die Instandhaltung eine deutliche Unterschreitung des KGST-Richtwertes von 1,2 % der Wiederherstellungskosten gegeben sei. Hierauf antwortet Herr Schavan, dass die KGST diese Quote bereits im Jahr 1984 in einem Bericht verankert hat. Die Werte seien mittlerweile sehr verbreitet, werden jedoch allgemein nur sehr selten erreicht. Städtischerseits liege die Quote bei ca. 0,8 % bis maximal 1,0 %.

 

Herr Dr. Vossen fragt nach, zu welchem Wert Gebäude bei einer Entnahme verbucht werden. Frau Bortz erläutert, dass es sich hierbei um den Restbuchwert handele.

 

Nach der Beschlussfassung zu diesem TOP verabschiedet sich Herr Dr. Höflich und verlässt den Sitzungsraum.

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Beschluss:

1. Beschluss

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2012 mit folgenden Beträgen festzustellen:

 

Bilanzsumme                                          609.613.802,94  Euro

Jahresverlust                                            11.857.845,16  Euro

Verlustvortrag                                            11.857.845,16  Euro

 

Der Betriebsausschuss beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW. Jahresabschluss und Lagebericht 2012 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

 

2. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement,  den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2012 mit folgenden Beträgen festzustellen:

 

Bilanzsumme                                              609.613.802,94  Euro

Jahresverlust                                                11.857.845,16  Euro

Verlustvortrag                                                11.857.845,16  Euro

 

Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses gemäß § 4 c) der EigVO NRW. Jahresabschluss und Lagebericht 2012 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalnieder-schrift beigefügt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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