23.01.2014 - 5 Fahrradabstellplätze bei Bauvorhaben; Ratsantra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Für die SPD-Fraktion weist Herr März darauf hin, dass seine Fraktion bei dieser Thematik bereits seit langem Handlungsbedarf sehe. Man sei froh, dass nun ein abgestimmter Vorschlag für das weitere Vorgehen vorgelegt worden sei und werde dem Beschlussentwurf der Verwaltung daher zustimmen.

 

Für die Fraktion Die Linke signalisiert Herr Müller ebenfalls Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Allerdings dürfe es nicht nur bei einer Absichtserklärung bleiben, daher stelle sich für ihn die Frage, ob es nicht einer Regelung durch eine Satzung bedürfe, um in Investorengesprächen die notwendige Verbindlichkeit herstellen zu können.

 

Herr Christfreund stellt ebenfalls die Frage nach der Verbindlichkeit der vorgeschlagenen Vorgehensweise. Für PKW-Stellplätze habe man schließlich auch eine Satzung, möglicherweise sei es sinnvoll, Fahrradabstellanlagen hier einzubeziehen.

 

Verwaltungsseitig erläutert Frau Melcher, dass der Erlass einer Satzung nicht erforderlich sei. Die Landesbauordnung begründe bereits die gesetzliche Pflicht, bei Neubauvorhaben für den zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehr Stellplätze herzustellen. Dies gelte ausdrücklich auch für Fahrradabstellplätze und sei damit ein Kriterium für die Erteilung einer Baugenehmigung. Die 2012 durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erfolgte Konkretisierung empfehle ein Einzelfall bezogenes Berechnungsverfahren, welches die Verwaltung zukünftig als Standard einsetzen werde.

 

Für die Fraktion der Grünen begrüßt Herr Ferrari die Vorlage der Verwaltung, mit der endlich ein  grüner Ratsantrag aus dem Jahre 2005 abgeschlossen werden könne. Seine Fraktion stimme der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 

Auch Frau Breuer äußert für die CDU-Fraktion Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung.

 

Für die FDP-Fraktion betont Herr Helg die Notwendigkeit von Einzelfallprüfungen. Es müsse gewährleistet sein, dass die individuellen Besonderheiten von Bauvorhaben berücksichtigt würden und nicht nur auf der Grundlage von Flächengrößen entschieden werde. Unter dieser Bedingung könne man sich der vorgeschlagenen Beschlussfassung ebenfalls anschließen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Planungsausschuss die Verwaltung damit zu beauftragen,

- die Ermittlung der Anzahl der Fahrradabstellplätze bei Neubauvorhaben und wesentlichen Nutzungsänderungen von Gebäuden in der dargestellten Art und Weise vorzunehmen,

- im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren auf eine qualitätvolle Gestaltung der Abstellanlagen hinzuwirken und

- einen Erfahrungsbericht nach 12 Monaten Verfahrensdurchführung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage