18.11.2004 - 9 Sportpauschale- Änderung der Richtlinien d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Schabram regt an, den Begriff Zuschussempfänger unter Punkt 2 in den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Sportbaumaßnahmen durch die Stadt Aachen zu überarbeiten, da z.B. für die unter Tagesordnungspunkt 8 bereits diskutierte Maßnahme auf dem Sportplatzgelände Hander Weg die Voraussetzung , dass der Zuschussnehmer Eigentümer oder Pächter der Sportanlage ist, nicht vorliegt.

 

Herr Beigeordneter Dr. Erlenkämper erklärt, dass die vorliegende Definition der Zuschussempfänger beibehalten werden sollte. Er gibt an, dass die Verwaltung jedoch prüfen wird, ob und wie solche Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen realisiert werden und die in der Regel danach in städt. Eigentum übergehen, bezuschusst werden können. Sollte keine entsprechende Möglichkeit gefunden werden, so wird die Verwaltung eine Ergänzung bzw. Änderung der Richtlinien vorschlagen.

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Sportausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Änderung der „Richtlinien der Stadt

Aachen zur Förderung des Sports“ und die Einführung der „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

 für Sportbaumaßnahmen durch die Stadt Aachen“ gemäß den Vorschlägen der Verwaltung.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=617&selfaction=print