14.10.2004 - 2 Wahl des Bezirksvorstehers und seiner Stellvert...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Altersvorsitzende erläutert das Wahlverfahren, und dass die Bezirksvertretung nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung die Verpflichtung hat, den Bezirksvorsteher und einen oder mehrere Stellvertreter zu wählen. Damit das vorgeschriebene Wahlverfahren abgewickelt werden kann, ist zunächst durch die Bezirksvertretung zu entscheiden, wie viele Stellvertreter gewählt werden sollen.

 

Hierzu liegt der Bezirksvertretung schriftlich ein gemeinsamer Antrag der CDU-BF, der SPD-BF und der F.D.P., vertreten durch Frau Opitz, vor, zwei Stellvertreter des Bezirksvorstehers zu wählen.

 

Die Grüne-BF hält den zweiten Stellvertreter für verzichtbar, da die Bezirksvertretung in den letzten Jahren auch mit einem Stellvertreter ausgekommen ist. Auch aus Kostengründen sollte hierauf verzichtet werden.

 

Die CDU-BF weist darauf hin, in den anderen Stadtbezirken ist es seit langem üblich zwei Stellvertreter zu wählen. Auch wenn in der letzten Legislaturperiode für die hiesige Bezirksvertretung nur ein Stellvertreter gewählt wurde wird nunmehr vorgeschlagen, einen zweiten zu wählen.

 

Herr Kexel teilt mit, dass für die Wahl des Bezirksvorstehers und seiner Stellvertreter der gemeinsame schriftliche Vorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD sowie der Vertreterin der F.D.P. die Namen der Bezirksvertretungsmitglieder

 

1.                  Eberhard Büchel

2.                  Ladislaus Hoffner

3.                  Gretel Opitz

 

vorsieht.

 

Auf entsprechende Nachfrage des Altersvorsitzenden werden keine weiteren Vorschläge unterbreitet.

 

Er bittet die Stimmzähler sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist und ruft anschließend die Bezirksvertretungsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge auf, in geheimer Abstimmung die Stimmzettel auszufüllen und in die Wahlurne zu werfen. Nach Beendigung der Stimmabgabe und der Stimmenzählung gibt der Altersvorsitzende das Ergebnis der Wahl wie folgt bekannt:

 

Es wurden insgesamt abgegeben                              13 Stimmen,

auf den gemeinsamen Vorschlag entfallen                       10 Stimmen,

Gegenstimmen                                                            2 Stimmen,

Stimmenthaltungen                                                     1 Stimme.

 

Der Altersvorsitzende stellt unter dem Beifall der Anwesenden fest, dass für die Dauer der Wahlzeit der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim Ratsherr Eberhard Büchel zum Bezirksvorsteher, zu seinem ersten Stellvertreter Herr Ladislaus Hoffner und zu seiner zweiten Stellvertreterin Frau Gretel Opitz gewählt sind.

 

Die Gewählten erklärten nacheinander, dass sie die Wahl annehmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt bei drei Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen zwei Stellvertreter des Bezirksvorstehers zu wählen.