03.04.2014 - 6 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straß...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 03.04.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Für die SPD-Fraktion begrüßt Herr Plum dieses Projekt, mit dem an exponierter Stelle eine der letzten Nachkriegsbrachen endlich einer Nutzung zugeführt werden könne. Man sei insbesondere froh über die Tatsache, dass hier dringend benötigter Wohnraum mit einem guten Schlüssel für sozial geförderten Wohnungsbau realisiert werden könne. Die vorgestellte Planung werde der Situation gerecht, daher werde man dem Rat heute den Satzungsbeschluss empfehlen.
Für die Fraktion der Grünen schließt sich Herr Rau der positiven Beurteilung des Vorhabens an. Auch seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen, zusätzlich beantrage man jedoch noch 3 Ergänzungen im städtebaulichen Vertrag. In den Vorgesprächen habe der Investor signalisiert, dass er bereit sei, öffentlich geförderten Wohnungsbau mit einem Anteil über den üblicherweise geforderten 20% zu realisieren, dies bitte man entsprechend auch im Vertrag festzuschreiben. Weiterhin sei man der Auffassung, dass eine Wohnanlage mit 160 Wohneinheiten und einem öffentlichen Innenbereich dieser Größenordnung ein Quartiersmanagement benötige, um dauerhaft zu funktionieren. Auch hierzu habe der Investor Bereitschaft signalisiert, daher solle auch dies mit einer entsprechenden Klausel in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden. Als letzten Punkt halte man es für wichtig, dass die technischen Dachaufbauten eine Ummantelung baulicher Art erhielten, um ein angemessenes städtebauliches Gegenüber für die denkmalgeschützten Gebäude auf der anderen Straßenseite sicherzustellen.
Für die Fraktion Die Linke zeigt sich auch Herr Müller erfreut darüber, dass die Umsetzung dieses Projekts nun konkret werde. Der Investor habe immer die Bereitschaft gezeigt, öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen, und auch wenn man generell eine Konzentration von öffentlich gefördertem Wohnungsbau in bestimmten Vierteln verhindern und stattdessen eine Durchmischung im Stadtgebiet fördern wolle, halte man diesen Standort für gut geeignet, einen hohen Anteil öffentlich geförderter Wohnungen aufzunehmen. Aus diesem Grund schließe man sich dem Vorschlag der Grünen an, einen Anteil von möglichst deutlich über 20% im Vertrag festzuschreiben.
Für die FDP-Fraktion plädiert Herr Dr. Vossen dafür, dass Projekt nicht durch die Forderung nach einer möglichst hohen Quote an geförderten Wohneinheiten zu gefährden. Die Verwaltung könne dies bis zur Ratssitzung mit dem Investor klären.
Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer, die Herren Plum, Rau, Müller und Dr. Vossen sowie seitens der Verwaltung Frau Nacken und Herr Kriesel beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 885 gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-Die straßenseitigen Gebäudehöhen an der Geneisenaustraße werden von vorher GH 179,0 – 183,0 auf GH 179,4 – 181,4 NHN geändert;
-Die straßenseitigen Gebäudehöhen im Eckbereich des Hohenzollernplatzes werden von vorher GH 182,5 – 186,5 auf GH 183,5 – 185,5 NHN geändert;
-die Zulässigkeit von Überschreitungen dieser Höhen durch transparente Brüstungen wird festgesetzt;
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den geänderten Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen, wobei die Verwaltung beauftragt wird, mit dem Investor bis zur Ratssitzung die Aufnahme der folgenden Punkte in den städtebaulichen Vertrag zu verhandeln:
- Einrichtung eines Quartiersmanagements
- Verkleidung/ Sichtschutz für die technischen Dachaufbauten
- Realisierung eines Anteils von öffentlich gefördertem Wohnungsbau zwischen 20% und 50%
Anlagen zur Vorlage
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