10.04.2014 - 14 Annastraße von Frère-Roger-Straße bis Löhergrab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Es ergeht der folgende

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der teilweise als Haupterschließungsstraße und teilweise als verkehrsberuhigter Bereich ausgebauten ErschließungsanlageAnnastraße von Frère-Roger-Straße bis Löhergraben/Alexianergrabenzum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der am 19.03.2014 durch den Rat der Stadt Aachen beschlossenen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“  (verkehrsberuhigter Bereich).

 

Gemäß § 2 Absatz 3 der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) werden beide Abschnitte, der verkerhsberuhigte Bereich und der Bereich der Haupterschließungstraße als eine Einheit zusammengefasst und der Beitrag wird insgesamt ermittelt und erhoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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