10.04.2014 - 5 Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzenhier Ra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 10.04.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Biesing verweist auf den Ratsantrag und erläutert die Intention. Ziel ist eine soziale Durchmischung der Kinder in den Grundschulen. Er befürchtet, dass durch wachsenden „Schultourismus“ bestimmte Schulen austrocknen und weitere Schulschließungen die Folge sein werden. Durch die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen sieht er die Steuerung der Lebensfähigkeit der städtischen Grundschulen ebenso gewährleistet wie die soziale Mischung.
Für die SPD-Fraktion betont Herr Krott, dass neben den in der Vorlage genannten Motiven der Eltern, ihr Kind auf eine andere als die nächstgelegene Schule zu schicken, sicherlich auch Schulprogramme ausschlaggebend sind. Diese sollen nach seiner Ansicht Angebote für die Kinder im Stadtteil beinhalten. Er regt an, auch die Entwicklungen in anderen Großstädten zu beobachten, die die Schulbezirksgrenzen bereits wieder eingeführt haben.
Frau Keller ergänzt unter Hinweis auf Aachen-Nord, dass an bestimmten Grundschulstandorten teils massive Probleme durch Abwanderungen entstehen. Sie verweist auf die gute Arbeit in ELpri-Netzwerken, die in den Grundschulen fortgesetzt werden sollten.
Herr Balthasar verweist auf die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung bestehenden Steuerungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch Absenken der Klassenfrequenzwerte. Der Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Grundschule besteht nur im Hinblick auf die nächstgelegene Grundschule. Auch Herr Rohé hält die Wiedereinführung von Schulbezirksgrenzen nicht für ein geeignetes Instrument zur Regulierung von Schülerströmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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378,4 kB
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