14.05.2014 - 8 Bebauungsplan Nr. 932 Rombachstraße / Bobenden ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 14.05.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Philipp kündigt die Beschlussfassung durch die CDU-Fraktion entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung an.
Frau Prolingheuer-Griese von der Fraktion Grüne verweist auf die schwierige Verkehrssituation im Bereich Schagenstraße und Rombachstraße und fragt nach einem möglichen Verkehrsgutachten, um die Auswirkungen abzuschätzen.
Für die Verwaltung geht Frau Melcher auf diesen Hinweis ein und bestätigt, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen die verkehrlichen Auswirkungen gutachterlich untersucht würden. Jedoch könne dabei lediglich der aktuelle Zustand zugrunde gelegt werden. Noch nicht abgeschlossene anderweitige Planungen könnten hingegen nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus geht Frau Melcher auf die Frage von Frau Prolingheuer-Griese auf die Stellplatzverpflichtung ein. Zwar bestehe ein Recht darauf, jeweils ein Carport oder eine Garage zu errichten, eine Verpflichtung sei damit jedoch nicht verbunden. Allerdings müsse ein privater Einstellplatz auf dem Grundstück angelegt werden. Es stehe im Ermessen des Bauherrn, diesen offen oder als Carport bzw. als Garage zu gestalten.
Herr Müller kündigt die Zustimmung der SPD-Fraktion zur Beschlussempfehlung der Verwaltung an.
Sodann lässt der Bezirksbürgermeister über den Beschlussentwurf abstimmen.
Beschluss (einstimmig):
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 932 Rombachstraße / Bobenden zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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