29.04.2014 - 7.2 Satzungsänderung Stiftung Bischoff

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Grehling führt aus, dass für die Stiftung Bischoff das Risiko der Pflicht zur Erbersatzsteuer, die zwischen 2 Mio.€ und 8 Mio.€ liegen könne, bestehe. Die Stadt wehre sich zwar gegen die Festsetzung von Erbersatzsteuer, es sei aber ungewiss was dabei heraus komme. Sie macht deutlich, dass in anderen Bundesländern der Sachverhalt unterschiedlich behandelt werde. Sie erklärt, dass sie zum einen den Anwalt und Steuerberater, der sich bisher eingehend mit der Stiftung befasst habe und zum anderen einen Anwalt aus der Familienstiftung beauftragen werde, die Interessen der Stiftung zu vertreten. Sie teilt mit, dass sie den Finanzausschuss in die Entscheidung über die Beauftragung von Anwälten einbeziehen werde. Darüber hinaus stellt Frau Grehling fest, dass nach Beschluss über die Satzungsvorlage die Hälfte der Stiftungsmittel an die Stipendiaten ausgezahlt werde solle und die andere Hälfte, eben zur Deckung des Steuerrisikos, einer Rückstellung zugeführt werde.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die geänderte Satzung der Stiftung Bischoff zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

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