30.08.2005 - 5 Pelztierfarm Aachen-Orsbachhier: Ziffer 1 des A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : A 32
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 30.08.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
An der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt auch Ratsherr Schnitzler teil, der den zu beratenden Ratsantrag gestellt hat.
Eingangs der Diskussion bezieht Ratsherr Schnitzler nochmals Stellung zu seinem Ratsantrag: Zum einen kritisiert er die Ausführungen des Bauordnungsamtes zu den baurechtlichen Aspekten. Er könne die Auffassung, dass keine eigene Zuständigkeit des Fachbereich Bauaufsicht gegeben sei, nicht teilen. Seines Erachtens könne der Fachbereich Bauaufsicht sehr wohl seiner Bauaufsichtspflicht nachkommen und daher halte er seinen Antrag bezüglich Ziffer 2 weiterhin aufrecht.
Darüber hinaus verweist Ratsherr Schnitzler im Hinblick auf die tierschutzrechtlichen Aspekte nochmals auf Ziffer 1 seines Antrags und auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu § 11 Tierschutzgesetz: Ausweislich des Bundesverwaltungsgerichtsurteils hätten Altbetriebe keinerlei Bestandschutz und demzufolge müsse seines Erachtens eine Genehmigungspflicht/Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz erneut geprüft werden.
Nach Auffassung von Herrn Blum ist das Thema Betrieb oder Schließung der Pelztierfarm in Aachen-Orsbach ein sehr Schwieriges. Einerseits habe er Verständnis für die Gegner der Nerzfarm und empfinde die ganze Situation aus tierschutzrechtlicher Sicht als sehr bedauerlich. Anderseits sei es ihm aber auch Anliegen, zu betonen, dass weder die Politik noch die Verwaltung den Betreiber in irgendeiner Weise aktiv oder passiv schützen wolle. Faktisch bestünden gesetzliche Regelungen, die einzuhalten seien. Seitens der Verwaltung sei dem Umweltausschuss in regelmäßigen Abständen über den Sachstand und die weitere Entwicklung der Angelegenheit berichtet worden und der Umweltausschuss habe vollstes Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung, dass sie alles unternehme, was nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich sei. Man müsse aber erkennen, dass der Betreiber sehr geschickt agiere, die gesetzlichen Vorschriften und insbesondere deren Lücken kenne, und diese versuche soweit wie möglich, zu nutzen. Gerade das mache die Angelegenheit in der weiteren Verfolgung so brisant und besonders schwierig. Hinsichtlich der weiteren Verfolgung vertraue er jedoch hundertprozentig dem Fach- und Rechtsverstand der Verwaltung. Er unterstütze die Vorgehensweise der Verwaltung und sehe derzeit kein anderes Vorwärtskommen.
Ratsherr Corsten schließt sich den Ausführungen von Herrn Blum an und betont darüber hinaus weiterhin, dass festzuhalten sei, dass letztlich alle Fraktionen das Thema sehr ernsthaft verfolgt hätten und die Verwaltung alles getan habe, um dem Vorhaben des Betreibers entgegen zu wirken. Auch er habe sicherlich großes Verständnis für die Gegner der Pelztierfarm, die auf eine Schließung der Farm drängen würden. Er vertraue jedoch der Verwaltung, dass sie, so wie auf Seite 15 der Vorlage ausgeführt sei, alles prüfe und unternehme, um den Betrieb der Pelztierfarm zu regeln.
Seitens der CDU-Fraktion schließe man sich den Ausführungen der Verwaltung an und unterstütze die Verwaltung in ihrer weiteren Vorgehensweise. Dabei müsse man jedoch auch in Kauf nehmen, dass der Verwaltung hinsichtlich des Ergebnisses die Hände gebunden seien und zurzeit eben keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden könnten.
Hinsichtlich der Klärung der baurechtlichen Zuständigkeit führt Ratsherr Corsten aus, dass er hier doch klar davon ausgehe, dass diese Frage hausintern durch den Fachbereich Bauaufsicht geklärt werden könne.
Frau Beigeordnete Nacken führt diesbezüglich aus, die Frage der baurechtlichen Zuständigkeit sei hausintern und auch übergreifend mit der Bezirksregierung mehrfach geklärt und erörtert worden. Gemäß der IV. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes unterliege ein Betrieb ab 750 Pelztieren dem Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Da der Betrieb in Aachen-Orsbach über 20.000 Pelztiere züchte, unterliege die Pelztierfarm dem Verfahren nach also dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Verwaltungsvorschriften zum Bundesimmissionsschutzgesetz regeln unter Ziffer 24.1, dass für die Überwachung dieser genehmigungspflichtigen Anlagen nach der Bundesimmissionsschutzverordnung die Staatlichen Umweltämter zuständig seien. Ganz klar falle die Zuständigkeit daher dem Staatlichen Umweltamt Aachen zu und der Fachbereich Bauaufsicht habe somit keine eigene Zuständigkeit mehr in dieser Angelegenheit. Diese rechtliche Zuständigkeitsklärung sei im Übrigen durch die Bezirksregierung Köln geprüft und bestätigt worden.
Ratsherr Schnitzler erklärt, dass er diese Ausführungen nachvollziehen könne und die von Frau Beigeordneten Nacken dargelegte Auffassung sicherlich auch richtig sei. Dennoch müsse er nochmals betonen, dass die Stadt trotzdem die Möglichkeit habe, neben dem Staatlichen Umweltamt ebenfalls tätig zu werden und aus baurechtlicher Sicht zu prüfen. Es bestehe nach den gesetzlichen Bestimmungen eine „Kann-Regelung“ und er sei der Auffassung, dass, sollte sich die Stadt darum kümmern wollen, sie dies auch tun würde.
Diesbezüglich erläutert Herr Alt-Küpers, dass er ein zweigleisiges Vorgehen, im Falle des Gebrauchmachens der Stadt von einer möglichen Kann-Vorschrift, als sehr problematisch erachte. Möglicherweise könne dies zu einer falschen Entscheidungsfindung, auch in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln, führen. Seines Erachtens sollte nur eine Institution agieren, nämlich die nach Gesetz Zuständige, in diesem Falle somit das Staatliche Umweltamt.
Zur Frage der baurechtlichen Zuständigkeit äußert Ratsfrau Dr. Wolff, dass ihrer Auffassung nach der Verwaltung eine Handlungsverpflichtung zukomme, da bekannt sei, dass die Schuppen illegal, ohne Genehmigung errichtet worden seien. Darüber hinaus bestehe aus tierschutzrechtlicher Sicht nach § 11 des Tierschutzgesetzes für den Betreiber die Verpflichtung, eine Erlaubnis für den Betrieb einer Nerzfarm zu beantragen. Da diese Erlaubnis nicht vorliege, müsste die Verwaltung doch zumindest auf die Beantragung einer solchen Erlaubnis bestehen.
Frau Beigeordneten Nacken verweist zur Diskussion über die baurechtliche Zuständigkeit nochmals auf ihre Erläuterungen hinsichtlich der geklärten und von der Bezirksregierung bestätigten Zuständigkeit des Staatlichen Umweltamtes. Diesbezüglich sagt sie zu, dass sich die Verwaltung jedoch mit dem Staatlichen Umweltamt in Verbindung setzen könne, um zu erfahren, was in der Angelegenheit von dort aus unternommen werde.
Herr Dr. Hörmeyer erklärt darüber hinaus, dass beim Veterinäramt der Stadt Aachen just heute ein Antrag des Betreibers der Nerzfarm zur Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz eingegangen sei. Des Weiteren erläutert Herr Dr. Hörmeyer, dass von den 35 bestehenden Käfigreihen bereits 23 Käfigreihen entsprechend der neuen Normen, die inhaltlich mit den EU-Normen übereinstimmen würden, von dem Betreiber umgerüstet worden seien. Nicht den aktuellen Vorschriften würden damit lediglich ⅓ der Käfige entsprechen. Die Umrüstung dieser strebe der Betreiber in Anlehnung an das gültige EU-Recht bis 2010 an.
Auf Nachfrage von Herrn Alt-Küpers hinsichtlich der Konsequenz der Antragstellung des Betreibers erläutert Herr Dr. Hörmeyer, dass der Antrag nochmals intensiv geprüft und hinsichtlich des Ergebnisses mit den beteiligten Fachämtern intensiv abgestimmt werden müsse. Zu prüfen seien insbesondere die Kriterien einer artgerechten Haltung und es müsse die Frage geklärt werden, ob lediglich die bereits umgerüsteten ⅔ der Käfige genehmigungsfähig seien oder auch die noch nicht umgerüsteten restlichen Käfige mit in eine Genehmigung einbezogen werden müssten.
Bezugnehmend auf die tierschutzrechtliche Sicht und das Bundesverwaltungsgerichtsurteil führt Ratsherr Schnitzler nochmals aus, dass das Urteil und die tierschutzrechtlichen Bestimmungen Anforderungen an den Betreiber stellen würden und der Betreiber demnach auch Qualifikationsnachweise erwerben und vorweisen müsse.
Herr Dr. Hörmeyer führt hinsichtlich der Frage der Sachkunde des Betreibers aus, dass er langjährige Erfahrung nachweisen könne und darüber hinaus ein schriftlicher Sachkundenachweis, den er in einem Lehrgang in Soest erworben habe, auch bereits nachgewiesen wurde.
Frau Beigeordnete Nacken erklärt darüber hinaus, dass das Veterinäramt seiner Aufsichtspflicht durch regelmäßige Überprüfungen nachkomme. Die Pelztierfarm und insbesondere auch die Tötungsvorgänge würden in regelmäßigen Abständen kontrolliert und überwacht. Im Ergebnis müsse festgestellt werden, dass dort keine Beanstandungen gegeben seien und auch die Tötungsvorgänge fachlich korrekt ablaufen würden.
Auf Nachfrage von Herrn Formen welcher Eindruck hinsichtlich des Zustandes der Tiere bei den Begehungen der Pelztierfarm bestanden habe, erläutert Herr Dr. Hörmeyer, dass der Zustand der Tiere in Ordnung gewesen sei, ebenso wie die Sauberkeit und Hygiene auf der Farm. Bemängelt worden sei bei den Kontrollen und Begehungen lediglich immer nur die geringe Grundfläche der Käfige. Darüber hinaus weist Herr Dr. Hörmeyer darauf hin, dass seitens des Bundesgesetzgebers weitere Vorschriften und Richtlinien vorgesehen seien, die noch größere Grundflächen zur Haltung der Tiere vorsehen würden. Sollten sich in Zukunft diese Vorschriften durchsetzen, könne man sicherlich davon ausgehen, dass es sehr schwierig sein werde, die Nerzfarm hier in Aachen-Orsbach weiterhin zu betreiben, da es dann an den geforderten Grundflächen mangele.
Zu dieser Diskussion führt Ratsherr Corsten aus, dass gerade die Pelztierfarm in Aachen-Orsbach seit Jahren stark überprüft werde. Seitens der Stadt werde sicherlich keine Gelegenheit ausgelassen, diese Pelztierfarm zu überprüfen und seines Erachtens gebe es keine andere Farm, die so beäugt werde. Er müsse daher nochmals betonen, dass man der Verwaltung und ihrer Handlungsweise vollstes Vertrauen entgegen bringe und er nach wie vor der Auffassung sei, dass es zur Zeit keine anderen Handlungsmöglichkeiten gebe. Darüber hinaus, so Ratsherr Corsten, sei der Antrag des Betreibers auf Erhalt einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, laut den Ausführungen von Herrn Dr. Hörmeyer erst heute eingegangen und man müsse daher der Verwaltung zunächst ein intensives Prüfrecht des Antrages einräumen. Er schlage daher vor, den Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung zu nehmen, mit einem Bericht über den neuen Sachstand nach Antragstellung. Bis dahin habe die Verwaltung die Möglichkeit zur Entscheidungsfindung und intensiven Prüfung.
Zur Nachfrage von Ratsfrau Dr. Wolf führt Frau Wartmann aus, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil rechtskräftig festgestellt habe, das der Betrieb einer Nerzfarm der Erlaubnispflicht unterliege. Deshalb habe seinerzeit das Rechtsamt einen Antrag an das Verwaltungsgericht gestellt, mit dem Ziel, die Entscheidung aus dem Jahre 2003 zu ändern und die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung zuzulassen. Darüber liege ein Beschluss jedoch noch nicht vor. In Anbetracht der anhängigen Gerichtsverfahren und auch der durch die Bezirksregierung im Widerspruchsbescheid vorgenommenen Erörterung der Interessenabwägung könne man jedoch nicht davon ausgehen, dass trotz nicht vorliegender Erlaubnispflicht die Anlage geschlossen werden würde. Nach den Ausführungen der Bezirksregierung im Widerspruchsbescheid und der vorgenommenen umfangreichen Interessenabwägung müsse man bei dieser Anlage eher von der Vornahme der Umrüstung ausgehen.
Grundsätzlich sei die Erlaubnispflicht jedoch nicht verneint worden und man komme jetzt durch den Antrag des Betreibers in ein neues Verfahren, wo die Erlaubnis geprüft werde.
Gegen die Rückweisung des Widerspruches, so sei ja bekannt, habe der Betreiber inzwischen Klage erhoben. An dieser Stelle weist Frau Wartmann nochmals darauf hin, dass die Durchsetzung einer Ordnungsverfügung zur Stilllegung aus Gründen des Tierschutzes auch aufgrund dieses anhängigen Gerichtsverfahren nicht so einfach möglich sei.
Diesbezüglich führt Herr Klee unterstützend aus, dass das Verwaltungsgericht auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen habe. Entscheidend sei dabei die umfangreiche Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalles und der möglichen Vor- oder Nachteile für den Betreiber. Eine erneute Verbotsverfügung hätte prozessual gesehen keine Wirkung. Bedenken müsse man, dass ein erneuter Prozess bei dem derzeit gegebenen Streitwert von ca. 120.000,- Euro für die Stadt hohe Kosten verursachen könnte. Darüber hinaus habe die Stadt das Prozesskostenrisiko im Vorfeld zu tragen. Aus rechtlicher Sicht müsse sich die Stadt daher insbesondere die Frage stellen, warum man, bei einer erkennbaren Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, welches ja letztlich nicht gegen sein eigenes Urteil entscheiden wird, dass Risiko einer Ordnungsverfügung eingehen und ein mögliches Kosten- und Prozesskostenrisiko auf sich nehmen sollte. Derzeit vermöge die Verwaltung nicht zu prognostizieren, ob letztlich die Untersagung des Farmbetriebes und dessen Stilllegung aus Gründen des Tierschutzes durchsetzbar sein werde.
Im Anschluss an diese Diskussion erklärt Ratsfrau Kuck, dass sich Ziffer 1 des Antrages von Ratsherrn Schnitzler durch den inzwischen durch den Betreiber gestellten Antrag erledigt habe.
Auf Ihre Nachfrage hinsichtlich Ziffer 2 des Antrages betont Ratsherr Schnitzler nochmals, dass er den Antrag hinsichtlich der baurechtlichen Aspekte und der illegal errichteten Schuppen weiterhin aufrecht erhalten wolle. Darüber hinaus reicht Ratsherr Schnitzler einen neuen Antrag der UWG ein, mit dem er fordert, dass der Umweltausschuss beschließe, ein Gutachten zur Frage der Rechtswidrigkeit des Betriebs und zur Frage der Schließung der Nerzfarm kostenlos bei dem Tierrechtsexperten und Berater für verschiedene Ministerien, Herrn Dr. jur. Eisenhardt von Loeper, einzuholgen. Darüber hinaus solle der Umweltausschuss beschließen, dass in den nächsten 10 Tagen eine uneingeschränkte Besichtigung der Nerzfarm durch die Verwaltung und interessierte Mitglieder des Aachener Stadtrates vorgenommen werden solle.
Ratsherr Corsten führt dazu aus, dass Herr Dr. jur. Eisenhardt von Loeper das Gutachten gerne auch ohne Beschlussfassung des Umweltausschusses kostenlos erstellen könne. Auch betont er, dass Anträge auf dem üblichen Weg im Vorfeld zur Sitzung einzureichen seien und der Umweltausschuss nicht gewillt sei, auf Zuruf in aller Schnelle Entscheidungen zu fällen. Darüber hinaus verwehre er sich jetzt nochmals dagegen, dass die Mitglieder des Umweltausschuss sowie die Verwaltung durch die Äußerungen des Ratsherrn Schnitzler weiter in eine Rechfertigungsposition gedrängt würden. Seit Jahren würden alle gegen den Betrieb der Pelztierfarm in Aachen-Orsbach kämpfen und versuchen, die Angelegenheit im Rahmen der gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten zu regeln. Auch wenn das nicht immer zu einem gewünschten Ergebnis von Verwaltung und Politik führe, müsse man akzeptieren, dass der Betreiber das Recht habe, die Möglichkeiten und Lücken des Gesetzes für sich zu nutzen. Ratsherr Corsten stellt nochmals ausdrücklich klar, dass sowohl Politik als auch Verwaltung ständig bemüht waren, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und Rechtsprechung das Erforderliche und Notwendige durchzusetzen.
Abschließend bittet er über die Vorlage der Verwaltung abzustimmen und den neuen Antrag des Ratsherrn Schnitzler, abzulehnen.
Die Vorsitzende, Ratsfrau Kuck, betont ebenfalls, dass seitens der Politik wie auch der Verwaltung alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden seien. Es seien alle Maßnahmen ergriffen worden, um das Problem Pelztierfarm Aachen-Orsbach zu lösen. Daher empfinde auch sie es unfair von Ratsherrn Schnitzler, dass er trotz dieses Wissens und in Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten, dem Umweltausschuss und der Verwaltung gegenüber, in Form seiner Anträge Vorhaltungen über nach seiner Auffassung mögliche Versäumnisse erhebe.
Abschließend bittet sie um Abstimmung über die Vorlage und den heute in der Sitzung neu eingereichten Antrag.
Der Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt Ziffer 2 des ursprünglichen Antrages von Ratsherrn Schnitzler sowie den in der heutigen Sitzung eingereichten Ergänzungsantrag ab.
Darüber hinaus beschließt der Umweltausschuss, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung über den weiteren Sachstand nach Prüfung des eingereichten Antrages des Betreibers berichtet.
Anlagen zur Vorlage
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