26.08.2014 - 5 Errichtung eines Vertikalbodenfilters und Gewäs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 26.08.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Das Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH wurde durch die STAWAG beauftragt, die Konzeption und Planung der Maßnahme durchzuführen. Herr Eugen Gubarew vom Ingenieurbüro stellt die geplante Maßnahme anhand einer Power-Point-Präsentation vor.
Herr Herpertz erkundigt sich danach, ob die Verrohrung des Holzbaches im Böschungsbereich des vorhandenen Straßengrabens aus der vorhandenen Einleitungsstelle unbedingt erforderlich ist.
Herr Gubarew erwidert, dass die Verrohrung des Baches erforderlich ist, da das Wasser anderenfalls unterwegs versichern würde.
Darüber hinaus erkundigt sich Herr Herpertz danach, ob es notwendig ist, das geplante Becken derart massiv einzuzäunen.
Herr Gubarew erklärt, dass das Becken eine Einstandhöhe von über 30 cm haben wird und ein Kind dort durchaus ertrinken könne, falls es dorthin gelange, so dass die Einzäunung aus Verkehrssicherungsgründen erfolgen müsse.
Frau Dammers fügt hinzu, dass die Einzäunung beim Bau von technischen Anlagen der STAWAG in der Vergangenheit oft auf Kritik gestoßen ist, sich die STAWAG jedoch bereits darauf eingelassen habe, die ursprüngliche Höhe der Zäune von 2m auf 1,4m zu reduzieren und insofern bereits ein Zugeständnis gemacht hat.
Herr Mayr findet das Argument der STAWAG nachvollziehbar. Es schlägt jedoch vor, anstatt des geplanten Stabgitterzaunes einen ortsüblichen Weidezaun oder eine Hecke zu errichten.
Frau Nellissen ist der Meinung, dass es sich bei dem gewählten Standort nicht um eine artenarme Feuchtwiese, sondern um einen wertvollen Standort handelt und erkundigt sich danach, aus welchem Grunde die geplante Maßnahme nicht auf dem ursprünglich angedachten Grundstück, das sich westlich anschließt, durchgeführt werden konnte.
Herr Gubarew erwidert, dass dieses Grundstück nicht zum Verkauf stand.
Herr Meiners ergänzt, dass er zu den Grundstücksverhandlungen nichts sagen könne, die STAWAG seines Wissens nach jedoch mehr als die ortsüblichen Preise für landwirtschaftliche Wiesengrundstücke biete.
Die alternativen Vorschläge zur Einzäunung (Weidezaun, Hecke) findet er gut und sagt zu, dass die Verwaltung diese Vorschläge an die STAWAG weitergibt.
Herr Bernhardt erkundigt sich nach der ökologischen Wertigkeit der Filteranlage.
Herr Gubarew teilt mit, dass die Filteranlage regelmäßig gemäht wird, was den ökologischen Wert einschränkt.
Herr Lennartz möchte wissen, aus welchem Grunde Wege um die gesamte Anlage herum gebaut werden müssten; dies erhöhe die Eingriffsgröße erheblich, sei aber keinesfalls erforderlich.
Her Gubarew erwidert, dass der Sandfang erreichbar sein muss, da dieser zweimal im Jahr gereinigt wird.
Frau Dammers ergänzt, dass die Anlage für schwere Fahrzeuge anfahrbar sein muss und diese auch die Möglichkeit haben müssen, zu wenden.
Frau Nellissen ist der Meinung, dass man, unabhängig vom Standort, geschickter planen solle und schlägt vor, die Anlage mehr parallel zur Straße zu errichten. Auch andere Mitglieder des Beirates unterstützen die Position von Frau Nellissen und machen Vorschläge für eine Anlage direkt neben der Straße mit geringeren Fahrflächen, landschaftskonformer eingezäunt und mit einer weniger künstlichen sondern eher natürlichen Ausformung der Wasserflächen.
Herr Gubarew erwidert, dass seitens der Unteren Wasserbehörde die Auflage bestand, die Anlage so weit wie möglich vom Bach entfernt zu errichten.
Herr Mayr beklagt, dass die Naturschutzverbände gem. § 63 BNatSchG bei Plangenehmigungsverfahren bereits vorab zu beteiligen seien, dies im vorliegenden Fall jedoch nicht erfolgt sei.
Dies ist seitens der Verwaltung zu klären.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat nimmt die Ausführungen zu der geplanten Maßnahme zur Kenntnis und berät die Untere Landschaftsbehörde wie folgt:
- Die formalen Fragen (Beteiligung der Naturschutzverbände im Plangenehmigungsverfahren gem. § 63 BNatSchG) sind durch die Verwaltung zu klären.
- Der Beirat empfiehlt, die Anlage landschaftsschonender umzuplanen (Einzäunung, Lage der Anlage sowie der Unterhaltungswege); genaue Vorgaben für die Umplanung sollen seitens der Verwaltung auf Basis der Beratungen geklärt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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