02.09.2014 - 7 10. Nachtrag zur Satzung über die Entwässerung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 02.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Larosch, B 03, erläutert eingangs die Vorlagen zu TOP 7 und TOP 8.
Ratsfrau Göddenhenrich, Grüne Fraktion, fragt, ob bei jeder Kanalsanierung eine Überprüfung des Kanals erfolgt.
Herr Larosch verneint dies.
Herr Prof.Dr. Müggenborg, CDU Fraktion, erkundigt sich, nach der Überprüfung der privaten Abwasserleitungen.
Herr Larosch führt dazu aus, dass die privaten Abwasserleitungen nicht generell, sondern nur im Zuge der Sanierung/ Überprüfung des Hauptkanals überprüft werden.
Ratsfrau Dr. Wolff, SPD Fraktion, fragt, wie die Bürger darüber informiert werden, ob sie betroffen sind oder nicht.
Herr Larosch teilt mit, dass es hierzu eine Presseveröffentlichung und eine Information auf der Homepage der Stadt Aachen –www.aachen.de- geben wird.
Frau Nacken ergänzt, dass die jeweiligen Eigentümer im Rahmen konkreter Kanalbaumaßnahmen angeschrieben werden.
Herr Hofmann, Linke Fraktion, stellt diverse Nachfragen, u.a. zum Bußgeld und zum Prüfbereich.
Herr Larosch beginnt mit der Beantwortung der Fragen, bietet aber darüber hinaus einen Gesprächstermin innerhalb der Fraktion an.
Ratsherr Corsten, CDU Fraktion, bemerkt, dass die Kanalanschlusssatzung bereits vor langer Zeit beschlossen wurde und jetzt keine großen Änderungen vorgenommen wurden. Glücklicherweise wurde die Überprüfungspflicht reduziert auf die Wasserschutzgebiete.
Er dankt der Verwaltung für die gute Vorlage.
Ratsfrau Göddenhenrich, Grüne Fraktion, ergänzt, dass es in diesem Ausschuss und letztendlich der Vorlage um den Schutz und die Sorge für die Umwelt geht. Sanktionen bei Fehlverhalten sind gerecht.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, die Satzung der Stadt Aachen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW aufzuheben und den 10. Nachtrag zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen in Bezug auf die Neuregelung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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59,1 kB
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