02.09.2014 - 9 Ausschreibung eines ca. 480 m² großen Grundstüc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beauftragt einstimmig die Verwaltung, das Grundstück Falkenberg / Ardennenstraße zum Verkauf aufgrund der folgenden Erläuterungen auszuschreiben.

 

Die aufstehenden Gebäude werden z. Zt. durch eine Kindertagesstätte sowie wohnwirtschaftlich genutzt.

 

Die südlich gelegene Freifläche des Grundstücks (ca. 480 m² groß) wird nicht genutzt. Es handelt sich um eine annähernd rechteckig geschnittene Fläche, die mit ihrer südwestlichen Seite an die Ardennenstraße grenzt.

 

Ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert für den Bereich nicht. Insofern wird ein Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch beurteilt. Bei der Umgebungsbebauung handelt es sich um ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung. Das Grundstück kann mit zwei Doppelhaushälften oder einem 2 ½ -geschossigen Mehrfamilienhaus bebaut werden.

 

Die im Vorfeld durchgeführten Recherchen haben ergeben, dass sich die ca. 480 m² große Teilfläche in einem Gebiet befindet, in dem oberflächennaher Bergbau durchgeführt wurde. Aus diesem Grund wurde eine bergbauliche Stellungnahme in Auftrag gegeben, die zu dem Ergebnis kommt, dass „aus bergbaulicher Sicht keine Bedenken gegen eine Bebauung bestehen.“ Es wird dem Erwerber empfohlen, die Gründungssohlen von einem Bergbausachverständigen abnehmen zu lassen. 

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Anlagen zur Vorlage

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