28.08.2014 - 6 Einspruch gem. § 39 Kommunalwahlgesetz NRW in V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

In Stellvertretung des Einspruchsführers nimmt Herr Senol Asik, Bewerber auf derselben Liste wie der Einspruchsführer, Stellung. Er verweist auf den schriftlichen Einspruch und trägt einige Punkte daraus vor.

 

Ratsherr Mies erklärt, dass der Einspruch ernst genommen würde und dankt der Verwaltung für die Stellungnahme zu dem Einspruch. Wegen organisatorischer Mängel seien Stimmzettel erst sehr spät am Wahlabend den Zählvorständen übergeben worden, so dass mit der Auszählung entsprechend spät begonnen worden sei. Da das Zählgeschäft in den frühen Morgenstunden des folgenden Tages noch nicht beendet war, sei eine Unterbrechung wegen Übernächtigung der Zählvorstände und weil einer korrekten Auszählung der Vorzug zu geben sei, angebracht gewesen. Die Durchführung der Zählung am folgenden Tag sei die richtige Entscheidung gewesen. Der Einspruch sei zurückzuweisen, da Auswirkungen auf die Richtigkeit des festgestellten Wahlergebnisses nicht gegeben seien.

 

Ratsfrau Begolli führt aus, dass die Angelegenheit in der Fraktion der LINKEN diskutiert worden sei. Der Einspruch sei zurückzuweisen, da die Mängel in der Durchführung nicht wahl- und mandatsrelevant seien. Die Durchführung der Integrationsratswahl zusammen mit den Kommunalwahlen und der Europawahl sei sinnvoll gewesen, da den Wahlberechtigten zur Integrationsratswahl gegenüber früher mehr kurzwegig erreichbare Wahlräume zur Verfügung standen, was sich ggf. positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken könnte. Die Zusammenfassung der Stimmzettel zur Auszählung sei aber sinnvoll gewesen, da wegen geringer Wahlbeteiligung in den einzelnen Stimmbezirken bei einer Auszählung vor Ort das Wahlgeheimnis ggf. hätte gefährdet sein können.

Die Unterbrechung des Zählgeschäftes in der Nacht sei sinnvoll gewesen und habe zur Sicherheit bei Feststellung des Wahlergebnisses, die am folgenden Tag vorgenommen wurde, beigetragen. Evtl. hätte die Auszählung von vorn herein komplett am nächsten Tag stattfinden sollen.

 

Der Vorsitzende Ratsherr Demmer bemerkt, dass auch in anderen Kommunen die Auszählung aller Wahlergebnisse nicht am Wahltag selbst erfolgen konnte.

 

Die Wahlleiterin Frau Grehling sagt, dass ihr ebenfalls bekannt sei, dass in einigen Kommunen die Ergebnisse der Integrationsratswahl auch nicht am Tag nach der Wahl bekannt gegeben worden seien. Im Übrigen müsse man aber bei der Durchführung zukünftiger Wahlen die Verfahrensabläufe optimieren.

 

Ratsherr Pütz fragt, ob die Einspruchsführer vor der Sitzung die Unterlagen, insbesondere die Stellungnahmen zu den Einsprüchen, erhalten haben. Dies wird von der Verwaltung verneint.

 

Der Vorsitzende Ratsherr Demmer verweist auf die Einstellung in das Ratsinformationssystem und beauftragt im Übrigen die Verwaltung, den Einspruchsführern die Unterlagen nachträglich zuzusenden.

 

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Beschluss:

Der Wahlprüfungsausschuss beschließt einstimmig wie folgt:

In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch von Herrn Safi Özbay als Einspruchsführer vom 28.05.2014 bzw. vom 17.06.2014, zugegangen per Email am 18.06.2014, gegen die Gültigkeit der Integrationsratswahl der Stadt Aachen beschließt der Wahlprüfungsausschuss:

 

Der Wahleinspruch ist unzulässig und daher zurückzuweisen. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, entsprechend zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=64981&selfaction=print