28.08.2014 - 7 Einspruch gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz NRW in ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Einspruchsführer Herr Ahmet Tarak dankt zunächst den jungen Wahlhelfern, die am Tag nach der Wahl das Wahlergebnis schließlich ermittelt haben. Im Übrigen verweist er auf seinen Einspruch und hebt besonders hervor, dass es für ihn unverständlich sei, dass es bezüglich der Mandatszuweisung zwischen der ersten Berechnung und der endgültigen Feststellung durch den Wahlausschuss noch Veränderungen gegeben habe.

 

Ratsherr Mies weist nochmal auf die organisatorischen Schwierigkeiten hin, auf die er schon bei den Ausführungen zu dem vorherigen Einspruch eingegangen ist. Die zunächst fehlerhafte Mandatsberechnung sei zustande gekommen, weil irrtümlich erst das vorher gültige Berechnungssystem angewendet worden sei. Zur endgültigen Ergebnisfeststellung und Sitzberechnung sei die Korrektur mit dem jetzt anzuwendenden Berechnungssystem lt. der Wahlordnung zur Durchführung der Integrationsratswahl vorgenommen worden.

 

Ratsfrau Begolli bedauert, dass den Einspruchsführern die Stellungnahmen zu den Einsprüchen nicht vorab zugesandt worden seien und diese sich schon über die rechtliche Bewertung der beanstandeten Punkte hätten informieren können. Im Übrigen seien die Beanstandungen auch dieses Einspruchs nicht mandatsrelevant.

 

Die Wahlleiterin Frau Grehling bestätigt dies und weist nochmal darauf hin, dass die Neuberechnung der Sitzverteilung zwingend gewesen sei, nachdem festgestellt wurde, dass zunächst irrtümlich das bisher gültige Berechnungsverfahren angewendet worden sei.

 

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Beschluss:

Der Wahlprüfungsausschuss beschließt einstimmig wie folgt:

In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch von Herrn Ahmet Tarak als Einspruchsführer vom 26.06.2014, zugegangen am 26.06.2014 per weitergeleiteter Email am 26.06.2014, gegen die Gültigkeit der Integrationsratswahl der Stadt Aachen beschließt der Wahlprüfungsausschuss:

 

Der Wahleinspruch ist unzulässig und daher zurückzuweisen. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, entsprechend zu beschließen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage