03.09.2014 - 16 Einspruch gem. § 39 Kommunalwahlgesetz NRW in V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Demmer berichtet als Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses, dass dieser sich eingehend mit den Einsprüchen der Herren Özbay und Tarak befasst und ihnen Gelegenheit gegeben habe, ihre Einsprüche in der Sitzung noch einmal mündlich vorzutragen.

Schlussendlich sei man zu dem Ergebnis gekommen, beide Wahleinsprüche zurückzuweisen. Der Wahlprüfungsausschuss empfehle dem Rat der Stadt, entsprechend zu beschließen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich, der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu folgen und den Wahleinspruch zurückzuweisen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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