03.09.2014 - 17 Einspruch gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz NRW in ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich, der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu folgen und den Wahleinspruch zurückzuweisen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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