03.09.2014 - 4.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Beigeordnete Nacken erklärt ergänzend die Gründe für die Dringlichkeitsentscheidung.

Zum einen sei die zuerst vorgenommene Kostenschätzung durch das Submissionsergebnis eklatant überschritten worden, so dass die Fachverwaltung die zum Umbau des Rehmplatzes durchgeführte Ausschreibung aufgehoben und eine die Kosten erneut berechnet habe. Hierdurch werde nun ein erneutes Vergabeverfahren notwendig.

Darüber hinaus müsse die Maßnahme bis zum Ende des Jahres 2014 fertiggestellt werden, damit nicht 80 % der Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung verfielen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die am 23.07.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der Verlagerung von Haushaltsmitteln zur Finanzierung der Ausbaumaßnahme Rehmplatz Aachen-Nord.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=65031&selfaction=print