10.09.2014 - 6 Planungen der Deutschen Bahn AG zu Schallschutz...

Beschluss:
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Beratung

Herr Klemm, Deutsche Bundesbahn Projektbau, erläutern den Ausbau des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes der Eisenbahnstrecke von Köln über Aachen bis zur deutsch-belgischen Grenze. Er erklärt, dass es sich hierbei um den Ausbauabschnitt II von 3 Ausbauabschnitten der Ausbaustrecke 4 handelt. Die Realisierung des Ausbauabschnittes II erfolgt in mehreren Baustufen. Zurzeit befinde man sich in der 1. Baustufe.

Der Ausbauabschnitt II sieht eine punktuelle Erweiterung der bestehenden Infrastruktur im Streckenabschnitt Düren und Aachen vor. Dadurch kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Eschweiler bis Aachen auf bis zu 160 km/h angehoben werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Durchfahrt Eilendorf werde bei 140 km/h liegen.

Die 1. Baustufe im Ausbauabschnitt II hat neben dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs in Eschweiler die Steigerung der Betriebsqualität in den Bereichen Eschweiler und Aachen-Rothe Erde zum Ziel. Dazu gehört u.a. der Bau von Überholungsgleisen, mit deren Hilfe den Regional- und Fernverkehrszügen ermöglicht wird, langsamere Güterzüge zu überholen und somit Verspätungen zu verhindern bzw. zu reduzieren. Im Bereich des Haltepunkt Eilendorf wird dazu Gleis 13 um ca. 1700 m verlängert. Die Verlängerung erfolgt im Bereich des ehemaligen Gleises.

Unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen hat die schalltechnische Untersuchung  ergeben, dass aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Zu Maßnahmen des passiven Schallschutzes wurden 70 Häuser entlang der Bahnstrecke im Bereich des Ausbauabschnittes II  Aachen-Rothe Erde überprüft. Hier ist festgestellt worden, dass in einzelnen Objekten der Einbau von Schallschutzfenstern erforderlich ist.

Zum aktiven Schallschutz sind Schallschutzwände auf einer Länge von rund 1.000 m geplant. Die Eingriffe in private Grundstücke sind bei der Planung so gering wie möglich gehalten worden, so dass im Bereich Brückstraße und Rödgener Straße bei insgesamt acht Grundstücken eine vorübergehende Inanspruchnahme, zur Erstellung der Schallschutzwände, an der Grundstücksgrenze erforderlich ist.

Zusätzlich ist als aktiver Schallschutz der Einbau von hochelastisch besohlten Schwellen von rund 200 m Länge vorgesehen. Darüber hinaus kommt BüG (Besonders überwachte Gleis) im Ausbauabschnitt II zum Einsatz. Dabei werden die Schienen auf Schallabstrahlung durch Unebenheiten geprüft und bei Bedarf geschliffen.

Herr Klemm erklärt, dass vor der Umsetzung der geplanten Maßnahme ein förmliches Planfeststellungsverfahren steht. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird es eine öffentliche Auslegung der Unterlagen für einen Monat geben. Bis zu zwei Wochen nach der Auslegung können Bürger Einwendungen einreichen und Kommunen bis zu einem Monat. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sei im August 2014 erfolgt. Erst nach Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses könne man mit der Maßnahme beginnen.

Abschließend stellte Herr Klemm fest, dass seitens der Deutschen Bahn mit einer Inbetriebnahme nicht vor Dezember 2018 gerechnet wird.

Herr Anhold, SPD-Fraktion, möchte wissen, wer die Kosten für die passiven Schallschutzmaßnahmen trägt. Herr Coenen, Deutsche Bahn Netz AG, teilt mit, dass die Deutsche Bahn die Kosten übernimmt.

Auf die Frage des Herrn Anhold ob auch Nacht- und Wochenendarbeiten geplant sind, teilt Herr Klemm mit, dass sowohl Nacht- und Wochenendarbeiten wie Sperrpausen geplant sind. Diese wolle man aber so gering wie möglich halten und die Bürger würden vorher informiert.

Herr Dr. Weber, Bündnis 90/Fraktion Die Grünen fragt nach, in wie weit ein Grünschallschutz  als aktiver Schallschutz neben den Schallschutzwänden als Lösung geprüft worden sei, da bei einem Blick auf eine Mauer auch ein psychologischer Aspekt zu berücksichtigen wäre. 

Herr Breuer als Schallsachverständiger des Ingenieurbüros Breuer teilt mit, dass dies nicht durch sein Büro geprüft worden sei, da es auch nicht Bestandteil des Auftrages war. Er könne aber sagen, dass ein Schallschutz durch Grünbewuchs, der in der Höhe den vorgesehenen Schallschutzwänden entsprechen würde, mindestens eine Tiefe von 20 m dichtem Grünbewuchs haben müsse. Der derzeitige Grünbestand entlang der Bahnstrecke würde einen maximalen Schallschutz von nur ¼ dB(A) ausmachen. Es spreche aber nichts dagegen, die Schallschutzwände von der Gartenseite her zu bepflanzen, dies würde auch den psychologischen Aspekt berücksichtigen.

Herr Dr. Weber fragt an, ob eine Koordination zwischen dem Ausbauabschnitt II und der Umgestaltung des Haltepunktes Eilendorf im Rahmen des Projektes Citizens´Rail bestehe.

Herr Mohnen, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, berichtet dass man an dem Projekt beteiligt ist, aber die Maßnahmen nicht in Abhängigkeit zueinander stehen. Bisher liege zum Projekt Citizens´Rail nur die Machbarkeitsstudie vor und die Planungsphase hierzu dauert bis 2019. Herr Klemm ergänzt, dass bestehende Planungen mit berücksichtigt werden.

Herr Plum, Bründnis 90/Fraktion Die Grünen möchte wissen wie die Schallschutzwände beschaffen  sind, ob diese eventuell transparent gestaltet werden und warum keine Schallschutzwände in Richtung Nirm vorgesehen sind, da auch dort Häuser stehen, die dann von Reflektion betroffen sind.

Hierzu erklärt Herr Breuer, dass die Schallschutzmauer auf der Böschungskante auf dem Bahngelände gesetzt werde, würde diese auf Gleishöhe gesetzt werden, müsste die Mauer mindestens 10 m hoch sein. Vorgesehen sind Gabionen-Schallschutzwände die hochschallabsorbierend beschaffen sind. Transparente Schallschutzwände kämen nicht infrage, da diese nicht schallabsorbierend sind. Reflektionen gehen daher von den Gabionen-Schallschutzwänden nicht in Richtung Nirm aus.

Herr Bode, CDU-Fraktion, fragt nach, ob Alternativlösungen hinsichtlich niedrigerer Schallschutzwände auf Räderhöhe geprüft worden seien.

Herr Breuer bestätigt, dass es solche Lärmschutzwände gebe, diese sich aber nur in Dammlagen oder bei eingleisigen Strecken bewähren.

Die Bezirksbürgermeisterin möchte wissen ob die Anwohner zwischen aktivem oder passivem Schallschutz wählen können.

Herr Breuer erklärt, dass der aktive Lärmschutz Priorität hat und der passive Lärmschutz ergänzend an verschiedenen Gebäuden ab der 2. Etage vorgenommen wird.

 

Auf die Nachfrage der Bezirksbürgermeisterin nach einer Entschädigung der Grundstückseigentümer durch die  Deutschen Bahn für die vorübergehende Nutzung des Grundstückes, wurde mitgeteilt, dass Entschädigungen gezahlt würden u.a. auch für notwendige Ersatzpflanzungen von Pflanzen und Büschen.

Herr Bode fragt nach der Zeitplanung für den ersten Teilabschnitt der Erstellung der Lärmschutzwände auf der Böschungskante.

Lt. Herrn Breuer wird die Durchführung der Schallschutzmaßnahme circa 6 Monate dauern. Dabei sei bei einem Arbeitstag  von 8 bis 10 Stunden, davon auszugehen, dass ca. 20 m Lärmschutzwand pro Tag errichtet werden.

Frau Kehren, SPD-Fraktion fragt an ob man sich das so vorstellen kann, dass jeden Tag 20 m Lärmschutzwand aufgestellt würden oder wie die Vorgehensweise ist.

Herr Györko, Ingenieurbüro Vössing erklärte, dass die Gewerke der Reihe nach ausgeführt würden. Zuerst würden sämtliche Vorarbeiten getätigt, wie z.Bsp. das Bohren der Löcher, das Einzementieren der Befestigungen und ganz zum Schluss das Einbringen der Schallschutzwandelemente.

Herr Koch, FDP-Fraktion fragt an, ob eine Verlängerung des BüG in Richtung Stolberg bis zum Tunnel geplant sei, wenn nicht, könne dies durch die Kommune finanziert werden.

Hierzu konnte in der Sitzung keine Stellung bezogen werden, diese wird nachgereicht.

Um 18.52 Uhr unterbricht die Bezirksbürgermeisterin die Sitzung und gibt den Anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Herr B. erklärt, viele der Anwohner hätten erst von der geplanten Aufstellung einer Schallschutzwand erfahren, wie ein Vermessungsteam zum Betreten des Grundstückes angefragt habe. Er möchte wissen, warum die Anwohner nicht über die bevorstehenden Maßnahmen informiert und befragt wurden. Die Anwohner lebten zum Teil schon ihr ganzes Leben an der Bahnstrecke und wollten künftig nicht von ihren Gärten auf eine mehrere Meter hohe Mauer schauen.  Er fragt an, aufgrund welcher Berechnungen der geplante Schallschutz zu Stande gekommen ist.

Herr Breuer, der vom Eisenbahnbundesamt mit der Erstellung des Gutachtens für die Deutsche Bahn beauftragt wurde, erläutert dass die Schallerschütterungsmaßnahmen gemessen und der Luftschallschutz mit einem nominierten Verfahren berechnet werden. Anhand des topografischen Höhenaufmaßes des Landesvermessungsamtes wird die effektivste Höhe mit dem meisten Schutz festgelegt.

Die Notwendigkeit des Schallschutzes ergibt sich aus dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG). Danach ist die Deutsche Bundesbahn verpflichtet aktiven Schallschutz wegen dem gesetzlichen Anspruch durchzuführen.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anwohner oder sonstige Privatpersonen und Naturschutzverbände nach der vierwöchigen öffentlichen Auslegung im Planfeststellungsverfahren eine zweiwöchige Frist zum Einreichen von Einwendungen haben.

Frau K. teilte mit, dass es sich hier nur um 2 ½ geschossige Häuser handele und die Beurteilung zum Schallschutz würde von Leuten getroffen, die die Situation vor Ort nicht kennen würden. Sie als Anwohnerin müsse dann damit leben und ständig in ihrem Garten auf eine hohe Mauer schauen. Die Anwohner der Häuser aus der zweiten oder gar dritten Reihe seien doch gar nicht betroffen.

Auf die Frage des Herrn B. wie den das Umweltamt zu dem Bau der Schallschutzwände stehe, antwortete Herr Große-Puppendahl, Fachbereich Umwelt dass man die  geplanten Schallschutzmaßnahmen  zum Wohle des Bürgers befürworte und unterstütze. Eine Schallschutzwand schütze nicht nur die Anwohner direkt an der Bahnstrecke sondern auch im gesamten Bahnumfeld.

Herr K. berichtet, dass der Bahndamm komplett zugewachsen sei und dort wo die beiden Gleise entfernt wurden, ein Grünstreifen entstanden sei. Er möchte wissen ob dieser den geplanten baulichen Maßnahmen zum Opfer falle. Darüber hinaus beschwerte sich auch Herr K., dass keinerlei Informationen bei seinen Nachbarn oder ihm in der unteren Rödgener Straße angekommen sei.

Herr Klemm teilt mit, dass der Grünstreifen überwiegend erhalten bleibe und entschuldigt sich dafür, dass die Informationsbroschüren nicht auftragsgemäß verteilt worden sind. Der Auftrag sei an eine externe Verteilerfirma ergangen und man werde dem nachgehen.

Eine weitere Anwohnerin fragte an, wer denn die Wertminderung ihres Grundstückes zahlt, die aufgrund der Schallschutzmauer am Ende ihres Gartens, entstehe.

Ihr wurde mitgeteilt, dass eher mit einer Wertsteigerung der Grundstücke aufgrund von Schallschutzmaßnahmen und  hierdurch bedingt höherer Wohnqualität zu rechnen sei. Eine  Wertminderung sei in diesem Zusammenhang bisher nicht bekannt.

Die Bezirksbürgermeisterin setzt die Sitzung um 19.25 Uhr fort.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Deutschen Bundesbahn und der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Sie beauftragt die Fachverwaltung den Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung der Unterlagen im Planfeststellungsverfahren in geeigneter Weise bekannt zu geben.

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Anlagen zur Vorlage