10.09.2014 - 7 Vergabe eines Auftrags für die Begleitung der S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Es werden folgende Anmerkungen zu der Vorlage vorgetragen:

 

-          Bevor die Verwaltung mit Vorlage an die Fraktionen des Rates am 27.06.2014 über die beabsichtigte Vergabe informiert hat, hätte sie die Angelegenheit dem Integrationsrat vorlegen müssen. Der Integrationsrat wäre auch inhaltlich und nicht nur bezüglich der Vergabe zu beteiligen gewesen. Es ist nicht ersichtlich, wie das Integrationskonzept inhaltlich ausgestaltet sein soll.

-          An der gebildeten Steuerungsgruppe hätte ein Mitglied des Integrationsrates beteiligt werden müssen.

-          Die Vorlage ist nicht nachvollziehbar, wenn vorgetragen wird, dass es sich bei der Vergabe um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Inhaltlich erfolgen keine hinreichenden Erläuterungen. Zu dem Vergabeverfahren selber wird nichts ausgeführt.

-          Die konkreten Kosten werden nicht aufgeführt. Wie sieht eine Umsetzungsmöglichkeit im Rahmen der aktuell erlassenen Haushaltswirtschaftlichen Sperre aus?

-          Eine kostenintensive Vergabe für die Entwicklung eines neuen Integrationskonzeptes steht nicht im Verhältnis zu den bereitstehenden, geringfügigen finanziellen Mittel für Projekte zur Integration.

-          In der Stadt Aachen sind qualifizierte Institutionen für die Entwicklung eines Integrationskonzeptes, basierend auf dem von 2006, vorhanden. Eine Vergabe an ein Institut aus Solingen ist nicht erforderlich.

-          Die Verwaltung hat in den letzten Jahren die Erstellung eines neuen Integrationskonzeptes versäumt. Sie baut aktuell einen zeitlichen Druck hinsichtlich der zu treffenden Entscheidung auf.

 

Herr Emonts und Frau Ernst erläutern nochmals mündlich die Entwicklung, die aktuell zur Beratung über das Integrationskonzept im Integrationsrat geführt hat.

 

Die Politiker der Stadt Aachen haben sich im Jahr 2013 für die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums in Aachen ausgesprochen. Um die hierfür seitens des Landes bereitgestellten Fördergelder in Anspruch nehmen zu können, ist die Erstellung eines aktuellen Integrationskonzeptes notwendig.

Das Integrationskonzept wird inhaltlich von den Aachener Migrantenselbstorganisationen, dem Aachener Integrationsrat und den sonstigen beteiligten Aachener Akteuren der Integrationsarbeit entwickelt werden. Diese sind auch alle in der im Herbst 2013 eingerichteten Steuerungsgruppe vertreten. Zu deren Treffen wurde auch immer der Vorsitzende des Integrationsrates bzw. seine Stellvertreterin eingeladen.

Da die Verwaltung  über die Personalressourcen für die Überarbeitung des Integrationskonzeptes nicht in ausreichendem Maße verfügt und zugleich aus fachlicher Sicht eine externe Begleitung sinnvoll und notwendig ist, soll für die Moderation des Entwicklungsprozesses ein Experte hinzugezogen werden.  . Diese Notwendigkeit wurde mit der Vorlage dargelegt  

Da diese im öffentlichen Teil der Sitzung beraten werden sollte, war die Darlegung der konkret entstehenden Kosten im Rahmen der Vergabe nicht möglich. Inwiefern eine Umsetzung nach der zwischenzeitlich erlassenen Haushaltswirtschaftlichen Sperre möglich ist, ist abzuklären.

 

 

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Beschluss:

Der Integrationsrat empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, sich mit der Vergabe des Auftrages für die Begleitung der Stadt Aachen bei der Entwicklung eines neuen Integrationskonzeptes an das Institut für soziale Innovation nicht zu befassen.

Er beauftragt die Verwaltung für die nächste Sitzung eine inhaltlich ausführlichere Vorlage mit Zeit- und Kostenplan vorzubereiten, die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu beraten ist.