17.09.2014 - 7 Vermarktungskonzept für das Baugebiet 'Sandhäus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kriesel erläutert das vom Planungsausschuss beschlossene Vermarktungskonzept und informiert die Bezirksvertretung Laurensberg darüber, dass mit der Umsetzung erstmalig exemplarisch bei er Vermarktung des Baugebietes Sandhäuschen begonnen werde.

Er weist darauf hin, dass durch das Vermarktungskonzept den Bauinteressenten künftig die Möglichkeit geboten werde, sich bereits vor dem Erwerb eines Grundstückes im Vorfeld über die auf dem Baugebiet vorhandenen Möglichkeiten zu informieren, um damit eine größtmögliche Transparenz herbeizuführen.

Frau Schmitt-Promny befürwortet aus Sicht der Fraktion Grüne das Konzept und weist darauf hin, dass bei der Vermarktung des Baugebietes Sandhäuschen von Beginn an darauf hingewiesen werden solle, das sich in mittelbarer Nähe Sportanlagen befänden, welche ggfs. zu erhöhtem Lärmaufkommen führen können.

Herr Gilson steht dem Vermarktungskonzept ebenfalls zustimmend gegenüber und schließt sich hinsichtlich der geschilderten Lärmproblematik den Ausführungen von Frau Schmitt-Promny an. Er betont in seinen Ausführungen, dass die Umsetzung des Vermarktungskonzeptes jedoch nicht dazu führen dürfe, dass Bauinteressenten, welche andere als die empfohlenen Umsetzungsmöglichkeiten favorisieren, nicht abgelehnt werden dürften.

Herr Knörzer legt Wert auf die Feststellung, dass durch die Umsetzung des Vermarktungskonzeptes keine Verquickung von Verwaltungsinteressen mit einer evtl. Architektenbindung entstehen dürfe und bittet darum, im Rahmen des Konzeptes den Interessenten auch entsprechende Hinweise auf die Möglichkeiten des energetischen Bauens zu geben.

Herr Kriesel informiert dahingehend, dass grundsätzlich Hinweise gegeben würden, allerdings werde ergebe sich im Rahmen der Umsetzung des Vermarktungskonzeptes für den Bauwilligen keine Verpflichtung, diese Hinweise auch tatsächlich umzusetzen. Grundsätzlich werden seitens der Fachdienststelle diesbzgl. keinerlei Architektenleistungen erbracht; ebenso ergeben sich hieraus auch keine Verpflichtungen, nur bestimmte Architekten bei der Umsetzung wählen zu können.

Es gehe ausschließlich um die Sicherung der städtebaulichen Qualität bei der Erschließung neuer Bauvorhaben.

Ein zwingendes Rahmenkonzept werde regelmäßig im Rahmen einer durch die Politik zu verabschiedenden Gestaltungssatzung definiert.

Herr Biesing bittet um Information, wer den „Kümmerer“ im Rahmen des Vermarktungskonzeptes stelle. Hierzu führt Herr Kriesel aus, dass diese Funktion von fachkundigen Mitarbeitern seiner Abteilung wahrgenommen werde.

Frau Pütmann regt an, in das Vermarktungskonzept explizit den Hinweis aufzunehmen, dass der Kaufinteressent frei in der Wahl eines Architekten sei.

Nach Abschluss der Aussprache fasste die Bezirksvertretung Laurensberg folgenden

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg stimmt einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zur Vorgehensweise bei der Vermarktung des Baugebiets Sandhäuschen zu.

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Anlagen zur Vorlage

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