24.09.2014 - 6 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Eckert bittet um Auskunft ob eine Beitragserhebung erst nach Abschluss der Baumaßnahme rechtlich richtig ist. Herr Moselage beantwortet die Frage. Eine weitere Frage von Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt wird von Frau Poth beantwortet. In diesem Zusammenhang wird

auf den beigefügten Auszug aus der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des

Kommunalabgabengesetzes r das Land Nordrhein-Westfalen KAG - r straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen verwiesen (Anlage 2).

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage