24.09.2014 - 13 Bebauungsplan Nr. 933 - Preusweg Nord -hier: - ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 24.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss als Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung, den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen wie folgt zu ändern und zu ergänzen:
- Umstellung der Verfahrensart
- Festsetzung von Garagenflächen im Bebauungsplan
- Festsetzung von zusätzlichen überbaubaren Flächen im Bereich hinter Preusweg 29, Preusweg 31 – 35, Preusweg 41 – 43, Preusweg 45 und Preusweg 55 – 57 mit den im Text erläuterten Festsetzungen
- Verzicht auf die Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße für die Grundstücke Preusweg 31 – 35
- Erhöhung der Mindestgrundstücksgröße von 500 m² auf 700 m² im Bereich Preusweg 49
- Erweiterung der überbaubaren Flächen im Bereich Preusweg 87 und Lutherweg 2 – 6 hinter Preusweg 85
- Geringe Erweiterung der überbaubaren Flächen im Bereich Preusweg 50, Preusweg 60 und Preusweg 67
- Bestandsorientierte Änderung der Festsetzungen für das Grundstück Lutherweg 25 – 29
- Reduzierung der überbaubaren Fläche im Bereich Preusweg 34
- Änderung der überbaubaren Fläche im Bereich Lütticher Straße 270 (Flurstück 424)
- Änderung der Festsetzung zur Anzahl der Wohneinheiten im Bereich Lütticher Straße 270, 272, 278 und 280
- Nachrichtliche Übernahme der unter Denkmalschutz stehenden terrassierten Gartenanlage Preusweg 68
- Erhöhung der Mindestgrundstücksgröße von 500 m² auf 1000 m² für die Grundstücke Preusweg 56, 62, 64, 66 und 68
- Verzicht auf eine schriftliche Festsetzung zur Überschreitung der überbaubaren Flächen durch Dämmmaßnahmen
- Ergänzung der schriftlichen Festsetzungen zur Überschreitung der Baugrenzen mit Terrassen und Balkonen
- Aufhebung der Beschränkung auf bestimmte Grundstücksteile bezüglich der schriftlichen Festsetzung zur Überschreitung der Baugrenzen
Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, für den so geänderten Bebauungsplan nach § 13 BauGB Nr. 933 - Preusweg Nord - gem. § 3 Abs. 2 BauGB die zweite erneute öffentliche Auslegung zu beschließen.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Anlagen zur Vorlage
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