30.09.2014 - 6 Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Ret...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Pilgram fragt an, woraus die gestiegenen Kostensätze resultieren. Des Weiteren möchte er wissen, ob die Gebührensätze, insbesondere im Hinblick auf den hohen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 6 %, mit den Krankenkassen abschließend verhandelt worden seien.

 

Herr Wolff führt hierzu aus, dass sich die Kostensteigerungen im Wesentlichen aus dem geänderten und vom Rat der Stadt im März 2013 beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplan ergäben. Die Gebührensteigerung im Bereich der Notfallrettung sei zudem auf veränderte vertragliche Bedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Verträge mit den vom Uniklinikum gestellten Notärzten zurückzuführen.

Außerdem verzeichne man erhebliche Fallzahlsteigerungen. So sei beispielsweise die Anzahl der Einsätze von Rettungswagen im Stadtgebiet Aachen von 21.800 Einsätzen im Jahr 2009 auf prognostizierte 27.000 Einsätze im Jahr 2014 angestiegen, was einen Anstieg von über 20 % bedeute.

Abschließend erklärt er, dass sämtliche Gebührensätze mit den Krankenkassen verhandelt worden seien. Dies betreffe auch die Gebührensätze für den Tele-Notarzt.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, den in der Anlage beigefügten 12. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.

Der 12. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=65361&selfaction=print