30.09.2014 - 4 Benehmensherstellung zur Festsetzung der Region...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 30.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg bittet Frau Grehling, die Vorlage zur Benehmensherstellung näher zu erläutern, da er aufgrund des verspäteten Zugangs nicht sicher sei, dass alle die Vorlage hätten lesen können.
Frau Grehling entschuldigt die verspätete Vorlage mit dem Hinweis, dass zunächst die Abstimmung mit den regionsangehörigen Kommunen sowie die Vorlage des II. Budgetberichts durch die StädteRegion abgewartet wurde, um die Ergebnisse in die Vorlage einfließen zu lassen.
Sie führt aus, dass sich die Zahllast im Haushaltsplanentwurf 2015 gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung aus dem Haushaltsjahr 2014 von 158,8 Mio. € auf nunmehr 169 Mio. € erhöht habe. Dies entspreche einer Steigerung von 10,2 Mio. € für das Haushaltsjahr 2015. Da im Haushaltsjahr 2016 die Verschlechterung bereits 15,5 Mio. € betrage, werde neben der Regionsumlage eine Ausgleichszahlung aus der Abrechnung der übertragenen Aufgaben und der zuvor gezahlten Regionsumlage in Höhe von 3 Mio. € jährlich ab 2016 eingeplant.
Zudem sei bei der Stadt Aachen hiervon noch die aufwandswirksame Auflösung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens aus der Überlassung von Schulgebäuden in Höhe von rund 1,6 Mio. € in Abzug zu bringen.
Nach Abstimmung mit den übrigen städteregionsangehörigen Kommunen ergäben sich aus dem Eckpunktepapier zur Benehmensherstellung noch offene Fragestellungen, die die endgültige Festsetzung der Regionsumlage noch beeinflussen könnten.
Zum Einen sei die zu leistende Landschaftsumlage noch nicht festgesetzt. Zum Anderen folge die Städteregion im Bereich der Personal- und Sozialaufwendungen nicht den Orientierungsdaten des Landes, was aus Sicht der umlagepflichtigen Gemeinden zumindest erläuterungsbedürftig sei.
In diesem Zusammenhang weist Frau Grehling darauf hin, dass das Gesetz lediglich eine Benehmensherstellung zwischen Umlageverband und den verbandsangehörigen Körperschaften vorschreibe. Demnach sei eine Zustimmung der regionsangehörigen Kommunen nicht notwendig und der Städteregionstag könne die Umlage entgegen der Einwendungen der Kommunen festsetzen.
Im Allgemeinen bemängele die Verwaltung die Transparenz der Umlagenberechnung. So seien beispielsweise Kostensteigerungen nicht nach pflichtigen und freiwilligen Leistungen getrennt und der gestiegene Stellenbedarf nicht erläutert. Auch die Gegenfinanzierung von umlagerelevanten Aufgaben sei nicht durchgängig erkennbar.
Frau Grehling weist darauf hin, dass die Regionsumlage für die Stadt Aachen zunächst eine Vorauszahlung darstelle. Nach Vorliegen der Abrechnung mit der Städteregion werde über angemessene Ausgleichszahlungen verhandelt.
Im Fazit sei festzuhalten, dass die Städteregion aufgefordert wird, zur Entlastung der angehörigen Kommunen eigene Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung anzustrengen. Eine Aufgabenkritik auch bei der Städteregion sei unvermeidbar. Zudem wäre es auch zur Erhöhung der Planungssicherheit wichtig, die Berechnung der Umlage transparenter zu gestalten.
Ratsfrau Plum möchte wissen, inwieweit die gestellten Nachfragen und Kritikpunkte Einfluss auf die Umlagefestsetzung hätten.
Frau Grehling führt hierzu aus, dass die Verantwortung über die Festsetzung der Umlage letztlich beim Städteregionstag läge. Die Benehmensherstellung könne die Festsetzung zwar nicht stoppen, die Städteregion sei jedoch verpflichtet, die Kritikpunkte aufzugreifen und entweder, etwa in Form einer Stellungnahme, zu widerlegen oder die Kritikpunkte aufzugreifen und die Berechnung anzupassen.
Ratsherr Fischer fragt nach, ob Kostensteigerungen bei der Städteregion auf freiwillige Leistungsausweitungen zurückzuführen sei und inwieweit die Übernahme weiterer freiwilliger Leistungen mit den Kommunen abgestimmt werde.
Frau Grehling erläutert, dass die Übernahme von neuen freiwilligen Leistungen, die die Grenze von 2 Mio. Euro überschreiten oder von wesentlicher Bedeutung sind, bei der Stadt Aachen vorgelegt werden müssten.
Ratsherr Fischer fragt weiter nach, inwieweit die Festsetzung der Regionsumlage Bindungswirkung für die Stadt Aachen entfaltet und bittet um kurze Erläuterung der Abrechnungsmodalitäten.
Frau Grehling erläutert, dass die Festsetzung der Regionsumlage zunächst auch für die Stadt Aachen bindend sei. Allerdings werde hier im Nachhinein eine Abrechnung durchgeführt, deren Ergebnis möglicherweise zu einer Nachzahlung oder Erstattung führen könne. Diese Ausgleichszahlung werde – nach neuer ergänzender Regelung - zwischen Stadt und Städteregion einvernehmlich festgesetzt. Da die Abrechnung erst in den Folgejahren vorläge, erfolge auch die Ausgleichszahlung in der Regel zeitversetzt.
Momentan werde die Abrechnung für das Jahr 2012 erstellt.
Im Anschluss stellt Ratsherr Fischer die Frage, ob sich aus der Erhöhung der Regionsumlage ablesen lasse, dass die erhofften Einsparungen und Synergieeffekte nicht eingetreten seien.
Frau Grehling erwidert hierauf, dass dies nicht der Fall sei. Vielmehr müsse bedacht werden, dass die Kostensteigerungen, die nun die Städteregion zur Erhöhung der Umlage veranlasst, wohl auch bei Verbleib der Aufgabe bei der Stadt Aachen aufgetreten wären. Insofern sei der Synergieeffekt darin zu sehen, dass die Mehrkosten durch die Synergien zumindest gemindert würden.
Abschließend bittet Ratsherr Fischer um Erläuterung, ob die Städteregion bereits auf die angesprochenen Kritikpunkte reagiert habe.
Frau Grehling erläutert hierzu, dass bereits einige Fragestellungen geklärt werden konnten. Die angesprochenen Punkte seien diejenigen, die bis zum Zeitpunkt der Sitzung nicht mehr geklärt werden konnten.
Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg bedauert, dass die Städteregion ihre Serviceleistungen ausbaue und in der Konsequenz die Umlage für die beteiligten Kommunen erhöhe, während diese ihrerseits ihre Leistungen aus Kostengründen reduzieren müssten. Die Städteregion müsse ebenfalls einen Konsolidierungsbeitrag zur Entlastung der Haushalte der regionsangehörigen Kommunen und damit auch des städtischen Haushalts leisten.
Des Weiteren empfindet er den Zeitpunkt und die Fristsetzung der Benehmensherstellung verbesserungswürdig, da durch die enge Terminierung eine Beratung im Rat nicht möglich sei.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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