01.09.2005 - 11 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zu A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 01.09.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Planungsausschuss genehmigt die nachfolgende, vom Frau Verheyen und Herrn Plum am 08.07.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Dringlichkeitsentscheidung des Planungsausschusses:
Gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW treffen die Unterzeichner als Vorsitzende des Planungsausschusses und als Mitglied des Planungsausschusses folgende Entscheidung:
„Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes ‑ Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden‑ im Stadtbezirk Aachen‑Mitte für den Bereich Eupener Straße, Zweiweiherweg Diepenbenden, Hangstraße, Am Chorusberg und Luxemburger Ring.
Städtebauliche Ziele:
-Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.
-Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.
-Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.
-Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
gez. Verheyengez. Plum
Vorsitzende des PlanungsausschussesMitglied des Planungsausschusses“