29.10.2014 - 9 Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstelle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die CDU-BF schlägt vor,

 

zu a) als stimmberechtigtes Mitglied Herrn von Thenen und als Vertreter Herrn Hoffner,

 

als beratende Mitglieder

 

zu b) 1. Herrn Müller und als Vertreter Herrn Banzet,

 

zu b) 2. Herrn Krott und

 

zu b) 3. Frau Opitz und als Vertreter ein noch zu benennendes Mitglied der Grüne-BF zu entsenden.

 

Die SPD-BF erklärt sich in weiten Teilen mit dem Vorschlag einverstanden; sie schlägt vor,

 

zu b) 2 als beratende Mitglieder Frau Orten und als Vertreter Herrn Krott und

 

zu b) 3 ein noch zu benennendes Mitglied der Grüne BF und als Vertreterin Frau Opitz zu entsenden.

 

Nach kurzer Aussprache ergehen folgende

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Beschlüsse:

Die Bezirksvertretung lehnt den Beschlussvorschlag der SPD-BF bei fünf Ja-Stimmen mehrheitlich ab.

 

Die Bezirksvertretung beschließt bei drei Stimmenthaltungen mehrheitlich den Beschlussvorschlag der CDU-BF.

 

Dadurch beschließt die Bezirksvertretung für die Dauer der Wahlzeit folgende Vertreter in die Schulkonferenz gemäß § 61 Absatz 2 Schulgesetz (SchulG) zu entsenden:

 

a)  gemäß § 61 Absatz 2 Satz 2 SchulG als stimmberechtigtes Mitglied

 

 Herrn Jakob von Thenen

 und für den Verhinderungsfall als Vertreter/Vertreterin,

 Herrn Ladislaus Hoffner

 

b) gemäß § 61 Absatz 2 Satz 3 SchulG als beratende Mitglieder

 

 1.  Herrn Hans Müller

  und für den Verhinderungsfall als Stellvertreterin/Stellvertreter,

  Herrn Wilfried Banzet

 

 2. Frau Andrea Orthen

  und für den Verhinderungsfall als Stellvertreterin/Stellvertreter,

  Herrn Bernd Krott

 

 3. Frau Gretel Opitz

  und für den Verhinderungsfall als Stellvertreterin/Stellvertreter,

  ein noch zu benennendes Mitglied der Grüne-BF