30.09.2014 - 7 Sachstandsbericht Maschinenlesbarer Haushaltspl...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Ratsfrau Linsen von Thenen merkt an, dass der in der Vorlage behandelte Ratsantrag bereits vor über einem Jahr gestellt worden sei. Sie sei froh, dass der Antrag nunmehr behandelt würde und begrüßt, dass zukünftig unaufgefordert Bericht erstattet werde.

 

Ratsherr Pilgram kritisiert, dass der Antrag nicht ausreichend behandelt würde. Open Data sei nicht nur für die Stadt Aachen ein zentrales Thema, sondern für viele Kommunen, das Land, den Bund und die EU von Bedeutung. Die Bemühungen zur Umsetzung von Open Data seien derzeit nicht ausreichend und müssten intensiviert werden. In Bezug auf den maschinenlesbaren Haushaltsplan seien entsprechende erste Auswertungen und Überblicke schnell zu erstellen.

 

Der Ausschussvorsitzende merkt an, dass es sich um einen Sachstandbericht handle, der lediglich zur Kenntnis genommen werden solle.

 

Ratsfrau Plum stellt klar, dass sich die Maßnahme Open Data in einen gesetzlichen pflichtigen Teil („E-Government“)  und die weitere, freiwillige Bereitstellung ausgewählter Daten aufteilen ließe. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf eine im Personal- und Verwaltungsausschuss gehaltene Präsentation zum Thema Open Data.

Sie stellt klar, dass das Projekt Open Data durchaus begrüßenswert und als solches auch im Koalitionsvertag festgeschrieben sei. Allerdings müssten die eingesetzten Finanzmittel angesichts der Haushaltslage in einem vernünftigen Verhältnis zum Mehrwert stehen.

 

Ratsherr Pilgram verweist auf die Beschlussfassung der EU, die Open Data als zentrales Projekt der kommenden Jahre ansehe. Die Entwicklung von Open Data sei ein Entwicklungsfaktor insbesondere als zentraler Themenkomplex der Internetstadt Aachen. Es sei unabdingbar, hierfür ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Ratsherr Teuku merkt an, dass keine Finanzmittel zur Umsetzung von Open Data benötigt würden. Es würden lediglich Haushaltsdaten in maschinenlesbarer Form (z.B. in .csv-Format) zur Verfügung gestellt, sodass Bürger die Daten selbstständig analysieren und Auswertungen und Berichte aus den zur Verfügung stehenden Daten generieren könnten. Es gäbe im Stadtgebiet ausreichende Projektgruppen zum Thema Open Data, sodass die Haushaltsdaten möglicherweise von dieser Seite aus zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Haushaltsplandaten seien vorhanden und müssten lediglich in maschinenlesbarer Form, also nicht im PDF-Format, zur Verfügung gestellt werden. Schließlich würden die Daten auch der Aufsichtsbehörde in anderer Weise zugänglich gemacht.

 

Frau Grehling erläutert, dass auch der Aufsichtsbehörde der Haushaltsplan in Druckform und zusätzlich im PDF-Format zur Verfügung gestellt werde.

Im Allgemeinen erwidert sie, dass die reine Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes und die anstehenden Jahresabschlüsse derzeit Priorität habe. Angesichts der Haushaltslage sei sie froh, den Haushaltsplanentwurf rechtzeitig in den Rat einbringen zu können. Insbesondere die mit der notwendigen IT-Arbeit betrauten Mitarbeiter seien hinsichtlich der hohen Anzahl gleichzeitig laufender Projekte bereits ausgelastet. Beispielhaft nennt sie die Überarbeitung der Produkte, Ziele und Kennzahlen, den Jahresabschluss, die Einführung des SEPA-Zahlungssystems, den anstehenden Gesamtabschluss und den Haushaltsplandruck. Hieran ließe sich erkennen, dass Weiterentwicklungen im Bereich der Informationstechnik vorgenommen würden. Auch hinsichtlich der Veröffentlichung von Haushaltsdaten schreite die Stadt voran. Als Beispiel hierfür nennt sie die Bemühungen um die Bürgerbeteiligung zum Haushalt.

Hinsichtlich des Open Data Projektes sei die Stadt in Arbeitskreisen mit anderen Kommunen vertreten. Alleine hierfür fielen bereits Kosten an, sodass die Aussage, Open Data binde keine Finanzmittel, nicht korrekt sei.

Sie sagt zu, dass die Umsetzung des maschinenlesbaren Haushaltsplans weiter verfolgt werde, die Umsetzung aber Zeit in Anspruch nehmen werde.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage