22.10.2014 - 19 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf die Stellungnahmen von IHK und ver.di.

 

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt bei vier Gegenstimmen mehrheitlich den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.

 

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Anlagen zur Vorlage

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