12.11.2014 - 4 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Deumens, DIE LINKE, führt aus, dass seine Fraktion den Beschlussentwurf ablehnen werde. Die Gründe dafür werde man in der Ratssitzung im Dezember deutlich zur Sprache bringen. Heute wolle er aber einen Aspekt besonders herausstellen. Angesichts der ablehnenden Stellungnahmen der Kirchen sei es unverständlich, wie die CDU hier zustimmen könne. Für Christen sei der Sonntag besonders wichtig. Ökonomische Interessen würden hier leider gegenüber christlich-kulturellen Werten der Vorzug gegeben.

 

Herr Baal, CDU, entgegnet, dass seine Fraktion die Abstimmung wie in den Vorjahren wieder frei geben werde. Am Ende müsse man eben eine Abwägung vornehmen. Die CDU fühle sich der Kirche durchaus verbunden. Die Entscheidungen erfolgen aber unabhängig von der Kirche. Die CDU stehe hierbei auch in der Verantwortung einer Mehrheitsfraktion, wesentliche Pfeiler für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt zu stützen.

 

Herr Plum, SPD, führt aus, dass auch die SPD die Abstimmung hierzu frei gebe. Man könne beide Positionen vertreten. Allerdings sei auch festzustellen, dass die gesetzliche Höchstgrenze von elf Sonntagen voll ausgeschöpft werde. Er persönlich werde als Sozialdemokrat und Christ aber dagegen stimmen.

 

Herr Schultheis, SPD, betont, dass man darauf achten müsse, dass längere Wochenenden für Arbeitnehmer nicht unmöglich gemacht würden. Deswegen sollten möglichst keine Brückentage mit verkaufsoffenen Sonntagen verknüpft werden. Er persönlich könne dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

Frau Griepentrog, GRÜNE, erläutert, dass ihre Fraktion die Abstimmung zu diesem Punkt ebenfalls frei gebe.  

 

Anschließend fasst der Hauptausschuss mehrheitlich folgenden

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretungen empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 7Ablehnung: 6Enthaltung: keine

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Anlagen zur Vorlage