05.11.2014 - 8 Innenstadtkonzept Aachen 2022 Anmeldung der Pro...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nach einer kurzen Einführung in die Thematik durch Frau Helm, erläutert Frau Hens die Maßnahmen der 1. und 2. Priorität.

 

ckfragen zum Thema von Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt, Herr Dr. Otten und Frau Gaube, werden von Frau Helm und Frau Hens beantwortet.

Frau Helm erklärt, dass die Stellung des Antrags zur Städtebauförderung nicht von der Haushaltssicherung abhängig ist.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss das integrierte Handlungskonzept (IHK) „Innenstadtkonzept Aachen 2022“ als Grundlage für die Entwicklung der Innenstadt und zur Beantragung von Städtebaufördermitteln sowie darauf aufbauend die Verwaltung zu beauftragen:

1. für die im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen der 1. Priorität den konkreten Förderantrag für das Programmjahr 2015 zu stellen,

2. die Maßnahmen der 2. und der weiteren Prioritäten weiter zu konkretisieren und

3. über die in den Erläuterungen vorgestellte Erweiterung des Geltungsbereiches nach Burtscheid mit dem Fördergeber zu verhandeln und bei erfolgreicher Aufnahme der Burtscheider Maßnahmen in das IHK „Innenstadtkonzept Aachen 2022“ die Sanierungsgebietssatzung entsprechend zu erweitern.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=66024&selfaction=print