13.11.2014 - 12 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe g...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Krott regt für zukünftige Anerkennungen an, die Problematik  eingruppiger Einrichtungen bzgl. Altersmischungen und Kosten zu bedenken. Fehlenden Aussenflächen einer Kita, wie in diesem Fall, sind, so Fr. Fischer, nicht relevant für die Betriebserlaubnis. Der hier anzuerkennende Träger ist in der Stadt Aachen nicht die einzige Kita ohne Aussenfläche.

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Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätte Zwergenland gUG als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

SchulAeinstimmig

KJAmehrheitlich3

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Anlagen zur Vorlage

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