30.08.2005 - 6 Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsä...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Bortz erläutert die geplanten Änderungen zur Betriebssatzung des Gebäudemanagement.

 

Nach kurzer Diskussion beschließt der Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Aachen folgende Satzungsänderungen zu empfehlen:

 

1.         § 3 wird wie folgt neugefasst:

            „Das Stammkapital der Einrichtung beträgt 1. Mio. Euro (In Worten: eine Million Euro).“

 

2.         § 5 einfügen neuer Absatz 5:

            „Der Betriebsausschuss besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern.“

 

3.         § 8 (Absatz 1, Satz 1) wird wie folgt geändert:

            „Die Interessen der Einrichtung werden innerhalb der Stadtverwaltung von der/dem             Beigeordneten für das Dezernat Planung wahrgenommen.“

 

4.         § 15 (Absatz 2) wird wie folgt neugefasst:

            „Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das kommende Wirtschaftsjahr ist dem             Betriebsausschuss bis zum 30.11. des laufenden Wirtschaftsjahres zur Beratung vorzulegen             und im Anschluss daran dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die unter Ziffer 1 bis 4 genannten Satzungsänderungen zu beschließen.

 

1.         § 3 wird wie folgt neugefasst:

            „Das Stammkapital der Einrichtung beträgt 1. Mio. Euro (In Worten: eine Million Euro).“

 

2.         § 5 einfügen neuer Absatz 5:

            „Der Betriebsausschuss besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern.“

 

3.         § 8 (Absatz 1, Satz 1) wird wie folgt geändert:

            „Die Interessen der Einrichtung werden innerhalb der Stadtverwaltung von der/dem             Beigeordneten für das Dezernat Planung wahrgenommen.“

 

4.         § 15 (Absatz 2) wird wie folgt neugefasst:

            „Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das kommende Wirtschaftsjahr ist dem             Betriebsausschuss bis zum 30.11. des laufenden Wirtschaftsjahres zur Beratung vorzulegen             und im Anschluss daran dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.

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