02.12.2014 - 5 Wirtschaftsplan 2015 der eigenbetriebsähnlichen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Bortz verweist auf die ergänzende Tischvorlage zum Wirtschaftsplan. Frau Stadtkämmerin Grehling habe mit angefügtem Schreiben erklärt, dass die Finanzverwaltung den Wirtschaftsplan 2015 mitzeichne. In dem Schreiben werde jedoch mitgeteilt, dass Fristen gegenüber der Finanzverwaltung vom Gebäudemanagement nicht eingehalten worden seien. Frau Bortz merkt hierzu an, dass die Einhaltung der Fristen nicht möglich gewesen sei, da zunächst der Entwurf des Investitionshaushaltes abgewartet werden musste. Frau Bortz ergänzt jedoch, dass diesbezüglich eine verwaltungsinterne Regelung angestrebt werde.

 

Sie fügt hinzu, dass Frau Stadtkämmerin Grehling mit der Mitzeichnung voraussetze, dass der ausgewiesene operative Verlust aufgefangen werde. Die Betriebsleitung solle gemäß Schreiben der Finanzverwaltung betonen, dass die Zahlung der Stadt an den Betrieb steige. Außerdem fordere die Finanzverwaltung, die Aussage zu streichen, dass die Zahlungen an das Gebäudemanagement seit dem Jahr 2012 erheblich unter den noch im Haushalt 2011 eingeplanten Werten der mittelfristigen Planung lägen.

 

Frau Bortz gibt ergänzende Informationen zu den Einmalzahlungen und die durch die Stadt Aachen gezahlten Zuschüsse. Sie erklärt, dass die Abschreibungen nicht zahlungswirksam seien, aber etwaige ausgewiesene operative Verluste dagegen zahlungswirksam und somit Liquiditätsbelastungen seien.

Außerdem verweist Frau Bortz auf den bei Herrn Oberbürgermeister Philipp angemeldeten Stellenmehrbedarf für 2015.

 

Herr Clingen weist darauf hin, dass der Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements integraler Bestandteil des Haushaltsplanes der Stadt Aachen sei. Diese müssten daher inhaltlich kongruent sein. Er legt der Betriebsleitung daher nahe, der Kämmerin zu folgen und wie gefordert die Aussage bezüglich der Zahlungen durch die Stadt Aachen an den Betrieb zu streichen. Frau Bortz antwortet, dass der o.g. Satz für die Kommunalaufsicht eher positiv sei, da durch aktives Zutun die Zahlungen gesunken seien.

Sie betont, dass der Wirtschaftsplan mitgezeichnet sei.

 

Ratsherr Jacoby fragt bezüglich der Anlage 7 zu TOP 5 nach, wie lange es voraussichtlich dauere, bis die 16-17 neuen Stellen besetzt seien und wie viele Stellen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung seien. Herr Schavan antwortet, dass nicht alle 16 Stellen neu besetzt werden, sondern bisher überplanmäßig eingestelltes Personal Stellen erhielte. So verblieben von den 16 Stellen lediglich ca. zwei Drittel, welche neu besetzt werden müssten. Herr Schavan weist darauf hin, dass insbesondere bei den Neubesetzungen der technischen Ingenieure im TGA-Bereich berücksichtigt werden müsse, was der Arbeitsmarkt hergebe. Der öffentliche Dienst sei hinsichtlich der Verdienstmöglichkeiten weit abgeschlagen von der freien Wirtschaft; bei der Personalbesetzung sei die Auswahl jetzt schon schwierig. Auf Stellenausschreibungen hätten sich teilweise nur zwei bis drei Bewerber gemeldet, welche dann nicht geeignet gewesen seien. Die Besetzung aller Stellen dauere wahrscheinlich ein gutes Jahr. Herr Schavan merkt abschließend an, dass sich durch die Einarbeitung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunächst ein Mehraufwand ergäbe. Dies sei insbesondere der Fall, wenn neue Mitarbeiter von der freien Wirtschaft in die Verwaltung kämen.

 

Ratsherr Jacoby fasst zusammen, dass somit nicht erwartet werden könne, dass der aktuelle Arbeitsstau kurzfristig abgearbeitet werde. Es sei von einem Prozess über mehrere Monate auszugehen. Herr Schavan bestätigt dies und erläutert, dass vorrangig die Stellen besetzt werden sollen, bei denen dringender Handlungsbedarf insbesondere aufgrund der gesetzlichen Betreiberverantwortung bestehe.

 

Ratsfrau Hörmann stimmt dem zu, erkundigt sich jedoch in diesem Zusammenhang nach der Verlagerung der Telekommunikation vom Gebäudemanagement zum FB 11. Sie bittet um Erläuterung, warum diese Entscheidung trotz der ablehnenden Haltung des Betriebsausschusses des Gebäudemanagements so getroffen worden sei. Frau Beigeordnete Nacken erklärt, dass dies eine organisatorische Frage sei, deren Entscheidung nicht beim Betriebsausschuss sondern beim Oberbürgermeister läge. Somit erfolge die Umsetzung des Bereiches Telekommunikation zum 01.01.2015.

 

Frau Bortz bedankt sich abschließend im Namen der Betriebsleitung bei Frau Nacken und dem Betriebsausschuss für die Unterstützung, insbesondere bei der Anmeldung des Stellenmehrbedarfs.

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Beschluss:

1. Beschluss

Der Betriebsausschuss des Gebäudemanagements empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den

Wirtschaftsplan 2015 des Gebäudemanagements unter folgendem Vorbehalt zu beschließen.

 

„Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts 2015. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2014 werden nach ihrem Abschluss in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“

 

 

2. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Gebäudemanagements der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2015 unter folgendem Vorbehalt.

 

„Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts 2015. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2015 werden nach ihrem Abschluss in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=66501&selfaction=print